Lohfink zu Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung verurteilt

22.08.2016, 17:39 Uhr
· Online seit 22.08.2016, 16:00 Uhr
Das deutsche Model Gina-Lisa Lohfink hat nach Auffassung des zuständigen Gerichts die von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe gegen zwei Bekannte erfunden. «Diese Behauptungen sind aus Überzeugung des Gerichts unwahr», sagte Richterin Antje Ebner am Montag.
Laurien Gschwend
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Sie verurteilte die 29-Jährige Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Strafzahlung in Höhe 20'000 Euro. Der Urteilsspruch wurde mit Buhrufen aus dem Publikum quittiert. Lohfink verliess noch während der Urteilsverkündung den Gerichtssaal.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 24'000 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Das Gericht warf der 29-Jährigen widersprüchliche Angaben in mehreren Punkten vor. Ausserdem seien die Handybilder und -videos von der Nacht der angeblichen Vergewaltigung erheblich umfangreicher als die der Öffentlichkeit bekannten Ausschnitte. Zwang oder Gewalt seien darauf nicht zu erkennen.

Am Montagvormittag hatte ein zum Gutachter bestellter Toxikologe ausgesagt, dass die von Lohfink ins Spiel gebrachte Manipulation mittels K.O.-Tropfen ihren Erinnerungsfetzen widersprächen. Beim Einsatz solcher Drogen blieben überhaupt keine Erinnerungen zurück, sagte der Gutachter. Zudem sei Lohfink in allen Sequenzen der Videos «wach, ansprechbar und orientiert gewesen».

«Das Urteil ist für mich ein Skandal, ab heute gilt in Deutschland ‹Nein heisst nicht Nein›», sagte nach der Urteilsverkündung Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken. Seine Mandantin habe «in keinem Punkt gelogen». Ob seine Mandantin in die Berufung gehen wolle, hänge davon ab, ob sie sich dazu in der Lage fühle.

Benecken und sein Amtskollege Christian Simonis mussten sich vom Gericht harsche Kritik anhören. Die Anwälte hätten «schon in aussergewöhnlicher Art und Weise dieses Verfahren für nicht prozessrelevante Interessen missbraucht», sagte Ebner.

Die Richterin sagte, Lohfink habe durch ihre Vergewaltigungsvorwürfe grosse Aufmerksamkeit erfahren, die «medial auch ausgenutzt wurde». Als Motiv für ihre erlogene Vergewaltigungsgeschichte vermutete Ebner Scham über die im Internet verbreiteten Sexvideos. Lohfink habe es in der Folge verpasst, die einmal in die Öffentlichkeit gelangten Vorwürfe zurückzunehmen und stattdessen die Aufmerksamkeit für sich genutzt.

Genau das hatte Lohfink in ihren letzten Worten noch bestritten. «Ich bin gar nicht hier, um berühmt zu werden», sagte sie unter Tränen.

Benecken hatte in seinem Plädoyer gesagt, dass es durch Lohfinks Auftreten gelungen sei, eine Verschärfung des Sexualstrafrechts herbeizuführen. Das sei «ein riesengrosser Erfolg», sagte Benecken über die im Juli vom Bundestag beschlossene Strafrechtsreform.

Dem widersprach die Richterin entschieden: Die Gesetzesnovelle sei allein auf die sexuellen Übergriffe während der Kölner Silvesternacht sowie auf die Umsetzung der sogenannten Istanbul Konvention zurückzuführen, eines Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Einer der beiden Männer, die an einem Juniwochenende im Jahr 2012 mit Lohfink Geschlechtsverkehr hatten, nahm das Urteil sichtlich erleichtert zur Kenntnis. Der andere hatte einen Strafbefehl wegen der Verbreitung der Bilder akzeptiert, das Verfahren gegen den ersteren läuft noch.

veröffentlicht: 22. August 2016 16:00
aktualisiert: 22. August 2016 17:39
Quelle: SDA

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