Gurtenpflicht zählt im ÖV nicht

20.07.2017, 10:53 Uhr
· Online seit 20.07.2017, 10:11 Uhr
Immer wieder verwirren Sicherheitsgurten Pendlerinnen und Pendler im öffentlichen Verkehr. Was gilt denn nun im Bus: Müssen sich Pendler anschnallen? FM1Today klärt auf.
Raphael Rohner
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«Muss ich mich eigentlich im Bus anschnallen?», fragen sich Pendlerinnen und Pendler, wenn sie im Bus Sicherheitsgurten sehen. Die Regeln im Strassenverkehr sind klar: «Wer im Auto keine Sicherheitsgurte trägt, zahlt 60 Franken Busse», klärt die St.Galler Kantonspolizei auf.

Im öffentlichen Verkehr sind die Passagiere jedoch von der Gurtentragpflicht ausgenommen. In der Verkehrsregelnverordnung (VRV) steht unter Artikel 3a unter Tragen von Sichertheitsgurten, dass «Führer und Mitfahrende von Motorwagen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmungen keine Gurten tragen müssen». Heisst konkret, dass keine Gurtentragpflicht gilt, so lange der Bus im fahrplanmässigen Dienst unterwegs ist.

Ausserhalb der Routen wäre Gurtenplicht

Dies bestätigt auch Ralf Eigenmann, Geschäftsführer der St.Galler Verkehrsbetriebe: «Solange der Bus auf seiner Linie dem Fahrplan gemäss fährt, müssen die Passagiere keine Gurten tragen. Wenn ein Bus aber ausserhalb der Routen fährt, müssten sich die Gäste anschnallen.» Bei den VBSG haben nicht alle Busse Sicherheitsgurte - da nicht alle Busse ausserhalb ihrer Routen fahren können.

Kontrollen wären unverhältnismässig

Bei ausserplanmässigen Fahrten, wie Bahnersatz, Busreisen oder Hochzeitsfahrten wären laut Gesetz die Gurten anzulegen - wenn solche vorhanden sind. Bei einer allfälligen Kontrolle könnte die Polizei pro nicht angeschnallter Person 60 Franken Busse verlangen. Dies sei aber nicht verhältnismässig, sagt Gian-Andrea Rezzoli von der St.Galler Kantonspolizei. Relevant würde es allerdings bei einem Unfall. Die Leute seien letzten Endes für ihre eigene Sicherheit verantwortlich.

veröffentlicht: 20. Juli 2017 10:11
aktualisiert: 20. Juli 2017 10:53
Quelle: rar

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