Hanfzigaretten bei Coop im Tessin beschlagnahmt

13.07.2017, 16:02 Uhr
· Online seit 13.07.2017, 15:59 Uhr
Die Tessiner Kantonspolizei hat am Mittwoch in drei Coop-Filialen Hanfzigaretten beschlagnahmt, die dort wie in anderen Landesteilen neu in den Verkauf gelangt waren. Der Detailhändler hatte es versäumt, eine entsprechende kantonale Genehmigung einzuholen.
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Im Tessin sei es nötig, eine Verkaufsbewilligung auch für Cannabisprodukte einzuholen, die einen THC-Anteil von unter einem Prozent aufweisen, teilte ein Sprecher der Kantonspolizei am Donnerstag auf Anfrage der sda mit. Deshalb seien die Zigaretten in den Coop-Filialen beschlagnahmt worden. Er bestätigte damit eine Meldung von 20min.ch.

Laut der Tessiner Kantonspolizei war bereits im Februar darüber informiert worden, dass im Tessin eine kantonale Autorisierung vonnöten ist.

Zwar sei für die Einhaltung der Tabakverordnung im Vorfeld das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontaktiert worden, doch über die «kantonale Sonderregelung» im Tessin sei man nicht informiert gewesen, sagte eine Sprecherin des Detailhändlers Coop auf Nachfrage. Einzig dieser Kanton kenne eine entsprechende Auflage. Zum jetzigen Zeitpunkt plane Coop nicht, eine Bewilligung zu beantragen. Die Hanfzigaretten seien bereits am Donnerstag aus dem Sortiment genommen worden, sagte die Coop-Sprecherin.

Laut dem Hersteller der Hanfzigaretten («Heimat») liegt der THC-Gehalt in der verarbeiteten Pflanze unter einem Prozent, weshalb auch keine psychotrope Wirkung eintrete. Die Konsumenten würden also nicht «high». Die verkauften Zigaretten weisen zudem den nicht berauschenden Wirkstoff CBD (Cannabidiol) auf, für das gemäss dem Bundesamt für Gesundheit derzeit eine «therapeutische Wirkung» diskutiert wird. Die medizinische Wirkung sei allerdings noch nicht ausreichend erforscht.

Der Hersteller gibt auf seiner Homepage an, dass die verkaufte Hanfzigarette überall dort, wo in der Schweiz Rauchen erlaubt sei, «legal konsumiert» werden könne. Er rät aber davon ab, die Glimmstängel mit ins Ausland zu nehmen, da es dort Unterschiede bei den zulässigen THC-Grenzwerten gebe. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent würden auch deshalb zunehmend kommerziell verwendet, weil sie nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt seien, schreibt das BAG auf seiner Homepage.

Für die Tessiner Kantonspolizei ist die «Hanf-Episode» mit der Beschlagnahmung noch nicht beendet. Aktuell werde ein strafrechtliches Verfahren geprüft, das eine Geldstrafe zur Folge haben könnte, sagte ein Sprecher der Kapo. Beauftragt werde damit eine juristische Abteilung der Polizei und nicht etwa die Staatsanwaltschaft.

veröffentlicht: 13. Juli 2017 15:59
aktualisiert: 13. Juli 2017 16:02
Quelle: SDA

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