Happy End in der «Töffli-Staatsaffäre»

· Online seit 19.11.2015, 11:42 Uhr
Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Geldstrafe gegen einen Schweizer Töfflibub in eine Ermahnung umgewandelt. Die Busse sorgte damals für eine kleine «Staatsaffäre».
René Rödiger
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Im April waren drei Schweizer Jugendliche aus Rheineck mit ihren Töffli nach Vorarlberg gefahren. Sie haben bei der Fahrt gegen keine Verkehrsregeln verstossen. Eine Busse gab es trotzdem. Denn die Buben waren mit speziellen Führerscheinen der Kategorie «M» (Motorfahrrad) unterwegs. Und diese Ausweise gibt es in Österreich nun mal nicht.

Der Vater eines 14-Jährigen legte gegen die 181 Euro Strafe Berufung ein. Und das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte nun ein Einsehen und die Geldstrafe in eine Ermahung umgewandelt, wie die «Vorarlberger Nachrichten» melden.

Laut den bilateralen Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz müssten Führerscheine zwar gegenseitig anerkannt werden, diese Regelung sei hier aber nicht anwendbar, da die Sonderkategorie «M» nicht in den Verträgen drin sei, beziehungsweise weil es diese Kategorie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge noch nicht gegeben habe.

Trotz dieser Punkte verweist das Gericht auf die besonderen Umstände im konkreten Fall. Der Töfflibub ist zwar mit einer Ermahung davon gekommen, er darf aber weiterhin nicht in Vorarlberg mit dem Töffli fahren.

Der Töffli-Fall löste ein grosses Echo in der österreichischen und der Schweizer Presse aus. Es kam sogar zu Verhandlungen zwischen Bern und Wien in der «Staatsaffäre».

veröffentlicht: 19. November 2015 11:42
aktualisiert: 19. November 2015 11:42
Quelle: red.

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