Hat die Staatsanwaltschaft geschlampt?

24.02.2016, 18:21 Uhr
· Online seit 24.02.2016, 10:15 Uhr
«Wir glauben, dass Du einer Straftat zum Opfer gefallen bist, doch in St.Gallen liegt die Entscheidungsgewalt alleine beim Staatsanwalt, darüber zu befinden [...]», schreiben die Hinterbliebenen zum Tod eines 30-Jährigen. Die St.Galler Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Die Eltern können nicht begreifen, wieso der Tod ihres Sohnes, im August 2015, nicht untersucht wird.
Dumeni Casaulta
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Eine Traueranzeige im St.Galler Tagblatt sorgt für Gesprächsstoff. Sie beschreibt den verzweifelten Versuch einer Familie, den Todesfall eines 30-jährigen Arztes, aufklären zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung abgelehnt. Sie sieht keine Anhaltspunkte für eine Dritteinwirkung. Die Familie kann das nicht verstehen, zumal KO-Tropfen im Körper des Toten gefunden wurden. «Wir wissen, dass Du die KO-Tropfen nicht selber einnehmen wolltest. Wir wissen auch, dass Du nicht sterben wolltest», schreibt die Familie in der Traueranzeige.

Familie will abschliessen

Für FM1Today war die Familie nicht erreichbar. Gegenüber dem Tagblatt sagte die Mutter des Toten, man mache den Fall publik, «um abschliessen» zu können und um zu verhindern, dass «so etwas weiterhin passiert». Mehr wolle sie nicht sagen.

Staatsanwaltschaft erklärt sich

Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht sich zu einer Erklärung gezwungen. Wenn eine Person tot aufgefunden werde und ein Arzt komme zum Schluss, dass es sich um einen unklaren oder nicht natürlichen Todesfall (Unfall, Suizid, Delikt) handle, werde die Staatsanwaltschaft informiert, erklärt der Mediensprecher Roman Dobler. Diese ordne eine Inspektion durch einen sachverständigen Arzt an. Im Weiteren treffe die Polizei Abklärungen, ob Hinweise auf ein Delikt bestehen. Wenn nach diesen Untersuchungen keine Hinweise auf eine Straftat bestehen, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Ansonsten wird eine Obduktion angeordnet. «Es braucht positive Anhaltspunkte dafür, dass eine Dritteinwirkung zum Tod geführt hat. Nur dann darf die Staatsanwaltschaft eine Obduktion anordnen», wird Dobler vom Tagblatt zitiert.

Keine Spuren gefunden

Beim Fall des 30-Jährigen gab es laut Dobler keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung. Die Polizei habe keine Spuren gefunden, die für einen gewaltsamen Tod sprechen könnten. Auch die Fundsituation des Leichnahms liesse keine solchen Schlüsse zu. Deshalb sei keine Obduktion angeordnet worden. Auch die von den Eltern angeordnete Autopsie habe «keinen Hinweis auf Dritteinwirkungen» ergeben, erklärt Roman Dobler. Es sei zwar richtig, dass im Blut des Verstorbenen KO-Tropfen nachgewiesen wurden, es lägen aber keine Hinweise vor, dass diese der Person gegen ihren Willen verabreicht wurden. Die KO-Tropfen seien auch nicht die Todesursache. Entsprechend habe die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht tätig werden können.

veröffentlicht: 24. Februar 2016 10:15
aktualisiert: 24. Februar 2016 18:21
Quelle: red

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