Hat die Staatsanwaltschaft geschlampt?
Eine Traueranzeige im St.Galler Tagblatt sorgt für Gesprächsstoff. Sie beschreibt den verzweifelten Versuch einer Familie, den Todesfall eines 30-jährigen Arztes, aufklären zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung abgelehnt. Sie sieht keine Anhaltspunkte für eine Dritteinwirkung. Die Familie kann das nicht verstehen, zumal KO-Tropfen im Körper des Toten gefunden wurden. «Wir wissen, dass Du die KO-Tropfen nicht selber einnehmen wolltest. Wir wissen auch, dass Du nicht sterben wolltest», schreibt die Familie in der Traueranzeige.
Familie will abschliessen
Für FM1Today war die Familie nicht erreichbar. Gegenüber dem Tagblatt sagte die Mutter des Toten, man mache den Fall publik, «um abschliessen» zu können und um zu verhindern, dass «so etwas weiterhin passiert». Mehr wolle sie nicht sagen.
Staatsanwaltschaft erklärt sich
Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht sich zu einer Erklärung gezwungen. Wenn eine Person tot aufgefunden werde und ein Arzt komme zum Schluss, dass es sich um einen unklaren oder nicht natürlichen Todesfall (Unfall, Suizid, Delikt) handle, werde die Staatsanwaltschaft informiert, erklärt der Mediensprecher Roman Dobler. Diese ordne eine Inspektion durch einen sachverständigen Arzt an. Im Weiteren treffe die Polizei Abklärungen, ob Hinweise auf ein Delikt bestehen. Wenn nach diesen Untersuchungen keine Hinweise auf eine Straftat bestehen, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Ansonsten wird eine Obduktion angeordnet. «Es braucht positive Anhaltspunkte dafür, dass eine Dritteinwirkung zum Tod geführt hat. Nur dann darf die Staatsanwaltschaft eine Obduktion anordnen», wird Dobler vom Tagblatt zitiert.
Keine Spuren gefunden
Beim Fall des 30-Jährigen gab es laut Dobler keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung. Die Polizei habe keine Spuren gefunden, die für einen gewaltsamen Tod sprechen könnten. Auch die Fundsituation des Leichnahms liesse keine solchen Schlüsse zu. Deshalb sei keine Obduktion angeordnet worden. Auch die von den Eltern angeordnete Autopsie habe «keinen Hinweis auf Dritteinwirkungen» ergeben, erklärt Roman Dobler. Es sei zwar richtig, dass im Blut des Verstorbenen KO-Tropfen nachgewiesen wurden, es lägen aber keine Hinweise vor, dass diese der Person gegen ihren Willen verabreicht wurden. Die KO-Tropfen seien auch nicht die Todesursache. Entsprechend habe die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht tätig werden können.