Hat dieser Pornostar ausgestöhnt?

05.10.2016, 12:30 Uhr
· Online seit 04.10.2016, 15:06 Uhr
Natalie Hot aus Ampfing bei München hat ein Problem. Weil sie bei ihrer Tätigkeit als Pornodarstellerin so laut stöhnt, hat sie eine Klage am Hals. Dies bringt sie aber noch lange nicht zum Schweigen. Sie wehrt sich gegen das Stöhnverbot vor Gericht.
Lara Abderhalden
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Wenn diese Frau arbeitet, ist es laut. Zu laut finden die Nachbarn. Wegen des Gestöhns können sie nicht schlafen; die Kinder werden in der Schule gehänselt. Ja, es ist genau wonach es klingt: Natalie Hot ist Pornodarstellerin. Also eigentlich Webcam-Girl, wie sie es nennt. Sie zieht sich vor laufender Kamera aus und tut, was Pornodarstellerinnen halt so tun.

Ihr Arbeitsplatz ist ein Kinderzimmer

Eigentlich ganz legitim, nur nicht dort wo Natalie Hot ihr Unwesen treibt. Ihr Arbeitsplatz befindet sich nämlich in einem Baugebiet und der Bebauungsplan sieht keine gewerbliche Nutzung vor. Das Zimmer, in dem die Frau ihren nackten Busen zeigt, sei eigentlich als Kinderzimmer vorgesehen.

Deshalb hat das Landratsamt Mühldorf am Inn dem Porno-Star verboten, sich in ihrem Haus vor laufender Kamera auszuziehen. Sollte sie es dennoch tun, droht ihr eine Busse von 2000 Euro. Und nicht nur das, die ganze Nachbarschaft fällt Natalie Hot in den nackten Rücken. Sie beklagen sich über Lärmentwicklungen, Lichtbelästigungen, die Kinder könnten nicht schlafen, würden in der Schule gemobbt.

Pornos drehen als Home-Office

Das alles ist für Natalie Hot zu viel: «Es beschweren sich ständig irgendwelche Leute wegen irgendwelcher Gründe», sagt sie gegenüber vol.at. Sogar Unterschriften seien gegen sie gesammelt worden. Genug ist genug, Natalie Hot lässt sich ihr Business nicht so schnell versauen. Sie sieht sich als Vorkämpferin gegen die oberbayrische Prüderie und will deshalb juristisch gegen den Bescheid des Landratsamtes vorgehen und zieht vor das Verwaltungsgericht München. Im Prozess, der morgen, Mittwoch, stattfinden wird, geht es vor allem um eine Frage: Betreibt Natalie Hot, wenn sie sich zu Hause auszieht, Home-Office?

Ausziehen verlangt keine schöpferischen Qualitäten

Die Gegenseite bezweifelt, dass Natalie Hot damit durchkommen wird. Um Home-Office zu betreiben, muss die Tätigkeit von Natalie Hot als «freiberufliche» oder «freiberufsähnliche» durchgehen. Nur wer einen Job oder eine Tätigkeit ausübt, die einen gewissen Standard an individueller geistiger oder schöpferischer Qualitäten verlangt, erfüllt diese Anforderungen. Diese Qualifikationen würden aber von Frau Hot nicht erfüllt, heisst es in einem Bescheid den Natalie Hot erhalten hat.

So zeigt sich die heisse Nudel im Netz:

 

 

So meine lieben leider wieder gespert auf younow verstehe nicht warum echt schade währe gerne für euch da Ein von Natalie Hot (@hot.natalie) gepostetes Foto am

veröffentlicht: 4. Oktober 2016 15:06
aktualisiert: 5. Oktober 2016 12:30
Quelle: abl

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