Hier wird es über Ostern langweilig

13.04.2017, 18:12 Uhr
· Online seit 23.03.2016, 15:38 Uhr
Ostern steht vor der Tür und viele haben vier Tage am Stück frei. Man hätte Zeit, endlich tanzen zu gehen. Doch Achtung: Im FM1-Land ist dies nicht überall möglich. Wir sagen dir, was wo erlaubt ist.
Gerry Reinhardt
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Das Gesetz heisst «Ruhetagsgesetz» und regelt «unzulässige Tätigkeiten»: Arbeiten, Betätigungen und Veranstaltungen, welche durch Lärm die einem Ruhetag angemessene Ruhe stören, sind verboten.

Klingt wie aus dem letzten Jahrhundert, wird aber in weiten Teilen der Ostschweiz und in Graubünden immer noch angewendet. Betroffen sind der Karfreitag und der Ostersonntag, da diese beiden Tage hohe Feiertag sind. Da herrscht ein gesetzliches Vergnügungsverbot.

Nichts los in Innerrhoden

Am striktesten wird das Gesetz in Innerrhoden angewendet. Hier darf während der gesamten Karwoche nicht getanzt werden; zumindest nicht öffentlich. Ausserdem darf keine laute Musik gespielt werden. Das ist aber kein Problem, weil es in diesem Kanton sowieso keine Disco oder Tanzlokale gibt.

Im Kanton Graubünden wurde das Gesetz vor zwei Jahren gelockert. Seither dürfen an den hohen Feiertagen Veranstaltungen durchgeführt werden, sie unterstehen aber der Bewilligungspflicht der Gemeinden.

Auch im Thurgau gilt das Tanzverbot. Die Junge CVP wollte dieses im vergangenen Jahr abschaffen. Der Grosse Rat liess sich aber nicht auf eine Diskussion über die Aufhebung des Verbots von Veranstaltungen an hohen Feiertagen ein.

Party los in St.Gallen

Partyfreundlich ist hingegen der Kanton St.Gallen. Hier wurde das Tanzverbot vor über zehn Jahren abgeschafft. Zwar sind auch hier an Ostern öffentliche Veranstaltungen verboten, aber in geschlossenen Räumen, wo nicht mehr als 500 Personen versammelt sind, darf gefestet werden. Die Stadt St.Gallen hat die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden darf über Ostern gefeiert werden, sofern irgendwo eine Party stattfindet.

veröffentlicht: 23. März 2016 15:38
aktualisiert: 13. April 2017 18:12
Quelle: gre/stm

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