Hinweise auf Rechtsmissbrauch bei Erstwohnungsprojekten im Wallis

03.05.2016, 13:46 Uhr
· Online seit 03.05.2016, 12:26 Uhr
Weil bei zwei Baugesuchen für Wohnungen in der Gemeinde Leytron VS Hinweise auf Rechtsmissbrauch vorliegen, hat das Bundesgericht Beschwerden der Organisation «Helvetia nostra» gutgeheissen. Möglicherweise wurde das Zweitwohnungsgesetz umgangen.
Christoph Fust
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Im konkreten Fall hatten zwei verschiedene Eigentümer um Bewilligungen für den Bau von 14 beziehungsweise 40 Wohneinheiten als Erstwohnungen im Gemeindeteil Ovronnaz ersucht.

«Helvetia nostra» legte dagegen Beschwerde ein, wurde jedoch von allen unteren Instanzen abgewiesen. Die Organisation rügte, dass mit den Baubewilligungen das Zweitwohnungsgesetz umgangen werde.

Das Bundesgericht ist am Dienstag in einer öffentlichen Beratung zum Schluss gekommen, dass tatsächlich Hinweise darauf bestehen. So wurden in beiden Fällen ursprünglich Baugesuche für die Erstellung von Zweitwohnungen gestellt.

Mit der angenommenen Zweitwohnungsinitiative änderte sich die Gesetzes- und damit die Ausgangslage für die Bauherren, da in Leytron bereits mehr als 20 Prozent der Wohnungen Zweitwohnungen sind.

Das Bundesgericht hat die Fälle zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Beschwerde in einem weiteren Fall, der ebenfalls die Gemeine Leytron betrifft, hat das Bundesgericht hingegen abgewiesen.

veröffentlicht: 3. Mai 2016 12:26
aktualisiert: 3. Mai 2016 13:46
Quelle: SDA

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