Hobby-Kicker wegen Fouls verurteilt

18.10.2017, 17:15 Uhr
· Online seit 18.10.2017, 14:53 Uhr
Ein Foul in einem 4.-Liga-Spiel zwischen dem FC Henau und dem FC Wil endet vor Gericht: Dem Wiler Goalie wurde vorgeworfen, einem Henauer Stürmer absichtlich das Bein gebrochen zu haben. Das Kreisgericht Wil hat den Goalie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Lara Abderhalden
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Es passierte bei einem Spiel im Mai 2016. Der FC Wil war in Henau zu Gast. Nach einem Angriff des FC Wils spielte der Henauer Goalie den Ball nach vorne. Ein weiterer Spieler machte einen Pass in den Strafraum. Dort sollte der Ball einen Stürmer erreichen. Um einen Torschuss zu verhindern, sprang der Wiler Torhüter mit gestrecktem Bein dem Ball entgegen. Der Henauer Stürmer wollte ausweichen, sprang in die Luft und wurde vom Torhüter am Knie getroffen.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagt

Der Stürmer erlitt einen Bruch des Schienbeinkopfes. Er musste sofort ins Spital und wurde dort am Knie operiert. Insgesamt zehn Tage verbrachte er in einer Klinik und war für drei Monate arbeitsunfähig. Ausserdem wird er nie wieder Fussball spielen können.

Das Stollenprofil des Goalies war noch lange Zeit auf dem Knie sichtbar. Der 20-jährige Goalie bekam eine gelbe Karte und es gab einen Penalty. Am Mittwoch stand der Goalie vor Gericht. Er musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. «Er wusste um das von ihm ausgehende Verletzungsrisiko seiner Abwehrreaktion», heisst es in der Anklageschrift.

«Durch eine andere Abwehrreaktion, namentlich durch Hineinrutschen mit den Händen voran, durch einen Spagat oder durch Zulassen eines Tores wäre die Verletzung vermeidbar gewesen.» Die Staatsanwaltschaft forderte für den Goalie eine bedingte Geldstrafe von 300 Franken, eine Busse von 100 Franken und 555 Franken Gebühren für besondere Auslagen.

Goalie bestreitet Foul

Der Wiler Goalie schilderte die Situation vor Gericht anders. Er ist der Meinung, dass es kein Foul gewesen ist. Sein Fuss sei die ganze Zeit über am Boden geblieben. Er sei sogar auf die Seite gefallen und habe den Ball noch getroffen. Bilder der Verletzung würden jedoch klare Stollenspuren aufweisen, welche laut Kläger beweisen, dass der Goalie mit gestrecktem Bein und voller Wucht in den Spieler geprallt ist.

Der Verteidiger wies vor Gericht darauf hin, dass der Schiedsrichter des Spiels ausgesagt habe, dass er keine Verletzungsabsicht erkannt habe. Eine Verurteilung würde dazu führen, dass es in Zukunft Hunderte solcher Fälle geben würde und die Jungen nicht mehr Fussball spielen würden.

Gericht verurteilt Goalie

Dennoch kam es zu einer Verurteilung. Das Kreisgericht unterstützte die Aussagen des Opfers und sprach den Goalie wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Ausschlaggebend war die Dokumentation der Verletzung. Diese beweise, laut dem Richter, dass der Fuss in der Luft und nicht auf dem Boden gewesen sein muss. Damit habe der Goalie die Spielregeln drastisch verletzt und eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen. Das Kreisgericht erhofft sich durch das Urteil ausserdem eine abschreckende Wirkung im Breitensport. Für das Foul muss der 20-Jährige dem Opfer ausserdem über 6000 Franken Schadenersatz zahlen.

Ob der mittlerweile 20-jährige Goalie das Urteil weiterzieht, ist noch offen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 18. Oktober 2017 14:53
aktualisiert: 18. Oktober 2017 17:15
Quelle: abl

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