Rennfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

23.11.2016, 13:33 Uhr
· Online seit 23.11.2016, 11:55 Uhr
Ein 52-jähriger Zürcher Hobby-Velorennfahrer ist vom Bezirksgericht Zurzach wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer einjährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er muss eine Busse von 2000 Franken bezahlen.
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Dazu kommen fast 400'000 Franken, die der Angeklagte in Form von Schadenersatz, Genugtuung, Versorgerschaden und Entschädigungen an die Hinterbliebenen des Opfers und an die Geschädigten entrichten muss. Von den Verfahrenskosten in Höhe von 75'000 Franken muss der Angeklagte rund 19'000 Franken jetzt und den Rest später bezahlen.

Der tödliche Unfall, um den es beim Prozess ging, hatte sich Mitte Juni 2014 bei einem Amateurrennen im Rahmen der Radsporttage Gippingen in Böttstein AG ereignet.

Die Anklage warf dem Velorennfahrer vor, in der Abfahrt in einem Waldstück bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer des Rennens touchiert zu haben, worauf dieser stürzte.

Auch seine hinter ihm fahrenden zwei Konkurrenten kamen zu Fall. Einer von ihnen, ein 36-jähriger Zürcher, erlag noch am selben Abend seinen schweren Verletzungen im Spital.

Beim Überholmanöver hatte der Beschuldigte laut einer Zeugenaussage zum Spitzenfahrer einen seitlichen Abstand von maximal 30 Zentimeter. Er fuhr rund 70 km/h schnell. Er könne sich an eine leichte Berührung mit einem Konkurrenten erinnern, hatte der Angeklagte bei der Verhandlung vor einer Woche gesagt.

Das Gericht bejahe den Tatbestand der von der Staatsanwaltschaft angeklagten fahrlässigen Tötung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Hingegen verneine es den von der Privatklägerschaft vorgebrachten Tatbestand der eventualvorsätzlichen Tötung. Es sei kein Motiv für ein absichtliches Zufallbringen ersichtlich gewesen.

Der Angeklagte war jahrelang Profi-Rennfahrer gewesen. Er hatte zwei Mal an der Tour de Suisse teilgenommen. Seit dem Unfall vor zwei Jahren fährt er laut eigenen Angaben mit dem Velo nur noch zur Arbeit.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. Er wolle zuerst die schriftliche Begründung des Urteils einfordern und studieren, ehe er über einen Weiterzug ans Obergericht entscheide, sagte Verteidiger Raphael Haltiner auf Anfrage.

veröffentlicht: 23. November 2016 11:55
aktualisiert: 23. November 2016 13:33
Quelle: SDA

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