Hund eingeschläfert wegen Tollwutverdacht

· Online seit 20.05.2016, 09:54 Uhr
In einem Wald bei Uzwil ist ein Hund aus Tunesien mit Tollwutverdacht aufgefunden worden. Er wurde eingeschläfert. Die Untersuchung ergab, dass er nicht infiziert war. Trotzdem sucht das kantonale Veterinäramt nach Hinweisen.
Leila Akbarzada
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Kurz vor Pfingsten wurde im Wald bei der Waldhütte Gartenmoos in Algetshausen, Gemeinde Uzwil, eine kleine, drei bis vier Monate alte, schwarz-braune Mischlingshündin vom Typ Yorkshire Terrier aufgefunden.

Gemäss Chipangaben stammte die Hündin aus Tunesien, war aber nicht in der Schweizer Hundedatenbank registriert. Da der Gesundheitszustand der Hündin schlecht war, sie auch Symptome zeigte, die bei Tollwut vorkommen, und es bei jungen Hunden keinen wirksamen Impfschutz gibt, wurde das Tier aus Sicherheitsgründen eingeschläfert und nach Bern zur Untersuchung geschickt. Wie die Staatskanzlei mitteilt, kann die Diagnose nicht am lebenden Tier gestellt werden. Nun besteht die Gewissheit: Es war keine Tollwut.

Wöchentlich Todesfälle wegen Tollwut in Afrika

In Tunesien, wie in vielen anderen Ländern Afrikas, auf dem Balkan und in Asien, kommt Tollwut bei Hunden und Katzen häufig vor. Wöchentlich sterben dort Menschen, die Kontakt zu infizierten Tieren hatten oder von diesen gebissen wurden. Hoch gefährlich ist es, wenn Speichel oder Blut in Kratz- oder Bisswunden gelangen.

Strenge Importvorschriften

Die Importvorschriften für Tiere aus Tollwutrisikoländern sind sehr streng. Hunde unter sieben Monate können nicht in die Schweiz eingeführt werden, weil die Welpen erst ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden können und es bis zum Erreichen eines Impfschutzes weitere vier Monate dauert. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass sich Tollwut in der Schweiz nicht wieder ausbreitet und zu einer Gefahr für Mensch und Tier wird.

Möglicherweise mehr Verdachtsfälle

Im vorliegenden Fall ist zu vermuten, dass die Hündin von jemandem aus Tunesien mitgebracht und aus irgendeinem Grund im Wald ausgesetzt worden ist. Es ist auch möglich, dass sie mit anderen Welpen in die Schweiz eingeführt worden ist und hier verkauft werden sollte. Auch wenn das aufgefundene Tier keine Tollwut hatte, muss das nicht auch für die anderen Hunde gelten.

Kontakt für Hinweise

Daher ruft der kantonale Veterinärdienst die Öffentlichkeit auf, allfällige Beobachtungen, die Hinweise über die Herkunft des Hundes geben könnten, mitzuteilen. Sind jemandem Hundewelpen aus Afrika angeboten worden oder hat jemand solche bei sich aufgenommen? Hinweise nimmt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen entgegen, Tel. 058 229 28 70 oder info.avsv@sg.ch

veröffentlicht: 20. Mai 2016 09:54
aktualisiert: 20. Mai 2016 09:54
Quelle: red/pd

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