Hundefeindliche Stadt Wil
Das neue Polizeireglement der Stadt Wil wurde am Donnerstagabend an der Stadtparlamentssitzung verabschiedet. In einer Stellungnahme äussert sich die GLP sehr kritisch über den neuen «Hunde-Artikel» im Polizeireglement. Dieser mache die Wiler Hundehalter automatisch zu Rechtsübertretern, schreibt sie. Dies, weil Hunde im Freien gemäss der schweizerischen Tierschutzverordnung Anrecht auf freie Bewegung hätten.
Tierschutzgesetz vs. Polizeireglement
«Wenn der Hundehalter den Hund angeleint lässt, verstösst er gegen die Richtlinien des schweizerischen Tierschutzgesetzes und seiner Verordnung, wenn er den Hund frei laufen lässt, gegen das Polizeireglement der Stadt Wil», heisst es in der Mitteilung. Die GLP spricht von einer unhaltbaren und ärgerlichen Situation und dass so keine artgerechte Hundehaltung in Wil mehr möglich ist. Zudem seien die Wiler Vorschriften nun schärfer als die kantonalen.
Dem widerspricht der zuständige Wiler Stadtrat Daniel Meili, welcher das Departement für Versorgung und Sicherheit leitet, nicht. Er relativiert aber und verneint, dass die Stadt Wil nun hundefeindlich sein soll. «Erstens kommen die gleichen Bestimmungen auch in vielen anderen Städten zur Anwendung und zweitens müssen auch andere Tiere im Wald geschützt werden», betont Meili. Tiere, die sich frei im Wald bewegen würden, seien nämlich genau so schützenswert wie das Wohl des Hundes. Den Anstoss zur Aufnahme des «Hunde-Artikels» im Polizeireglement haben die Jäger gegeben.
Keine Polizisten im Wald
Daniel Meili beruhigt Hundehalter, die nun befürchten sanktioniert zu werden, wenn sie ihren Hund im Wald oder am Waldrand nicht anleinen. Der Artikel komme nur zur Anwendung, wenn etwas passiert (also wenn ein Hund ein Reh oder einen Hasen reisst und dies gemeldet oder bemerkt wird) oder sich jemand belästigt fühlt, sagt Meili und ergänzt: «Man habe keine Polizisten im Einsatz, die im Wald herumstreifen und fehlbare Hundehalter abpassen.»
Neu im Polizeireglement der Stadt Wil ist auch, dass Hundehalter ihre Vierbeiner in Zukunft auch auf Spielplätzen (in der Nähe von Kindern) oder auf Friedhöfen (zur Wahrung der Totenruhe) anleinen müssen. Dies sieht allerdings auch das kantonale Reglement vor.