Illegal verkaufte Goldmünze ist zurück

11.07.2017, 11:21 Uhr
· Online seit 11.07.2017, 10:15 Uhr
Die St.Galler Kantonsarchäologie hat erfolgreich um eine «Louis d'or»-Goldmünze gekämpft. Diese war im Internet verkauft worden, nachdem sie illegal mit Metalldetektoren gesucht worden war. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Münze an den Fundkanton zurück muss.
Angela Mueller
Anzeige

Mitte Dezember 2014 zeigte die Kantonsarchäologie St.Gallen einen Mann an, der auf einer Internetverkaufsplattform eine französische Goldmünze, einen «Louis d'or» von 1738, zum Kauf anbot. Es handelte sich um einen Bodenfund «aus der Umgebung St.Gallen». Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Verkäufer seit einiger Zeit ohne Bewilligung systematisch Wiesen in den Kantonen St.Gallen und Thurgau mit einem Metalldetektor abgesucht hatte, wie die Staatskanzlei mitteilt.  Der Mann war im Besitz von knapp zwei Dutzend wissenschaftlich wertvollen Gegenständen, die im Lauf der anschliessenden Untersuchung sichergestellt worden waren.

Äusserst seltene Münze

Der Finder hatte die Goldmünze ausserkantonal für 590 Franken verkauft. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige eingereicht und auch eine Untersuchung gegen den in der Westschweiz wohnhaften Käufer eröffnet und zudem die Herausgabe der Münze verlangt. Im April 2017 entschied das zuständige Bezirksgericht, dass der «Louis d'or» von 1738 eindeutig Eigentum des Kantons St.Gallen sei. Mitte Juni erhielt die Kantonsarchäologie St.Gallen die Münze ausgehändigt. «Louis d'ors» mit eindeutig bekannten Fundorten sind gesamtschweizerisch äusserst selten. Bisher waren nur drei Exemplare bekannt; die Münze aus dem Kanton St.Gallen ist somit von sehr hohem wissenschaftlichem Interesse. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sie in den Kanton St.Gallen zurückgefunden hat.

Unsachgemäss behandelt

Der gefundene «Louis d'or» wurde 1738 während der Regierungszeit von König Ludwig XV. in Paris geprägt. Die Münze besteht aus 22-karätigem Gold und wiegt etwas mehr als 8 Gramm. Ein grösserer Riss ist wahrscheinlich auf Beschädigungen im Fundgelände, ein Acker-Grundstück, zurückzuführen. Die vielen kleinen Kratzer deuten auf eine unsachgemässe Reinigung hin.

Französische Goldmünzen gehörten im späten 17. und im 18. Jahrhundert zu den wichtigsten hochwertigen Münzen in der Schweiz. Mit einer einzigen derartigen Münze hätten 1738 drei Personen von St.Gallen nach Paris reisen können. Anders gerechnet entsprach der Gesamtwert dem Sold eines Gardesoldaten in Paris während vier Monaten.

Illegale Suche und illegaler Handel

«Die Kantonsarchäologie ist besorgt über die Aktivitäten von Privatpersonen, die ohne Bewilligung mit Metalldetektoren nach archäologischen Gegenständen suchen», schreibt die Kantonsarchäologie. Für die Suche von archäologischen Gegenständen braucht es eine Bewilligung.

Gesucht werden darf nur in Gebieten, die nicht als archäologische Fundstellen ausgewiesen sind. Eine weitere Voraussetzung ist ein enger Kontakt mit der Kantonsarchäologie als Melde- und Sammelstelle für Funde jeder Art. Die illegale Suche nach archäologischen Gegenständen wird streng geahndet. Die Kantonsarchäologie trägt somit auch dazu bei, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden.

Der illegale Handel mit Kulturgütern gehört international neben dem Handel mit Waffen und Betäubungsmitteln zu den Hauptfinanzierungsquellen krimineller Organisationen. Für die Gewinnung von Kulturgütern für den Schwarzmarkt werden weltweit wichtige archäologische Fundstellen systematisch geplündert und zerstört.

veröffentlicht: 11. Juli 2017 10:15
aktualisiert: 11. Juli 2017 11:21
Quelle: agm/rar

Anzeige
Anzeige