Zürich büsst keine Kiffer mehr

21.09.2017, 19:02 Uhr
· Online seit 21.09.2017, 18:55 Uhr
Kiffen hat im Kanton Zürich bis auf weiteres keine Folgen mehr: Wer mit maximal zehn Gramm Cannabis erwischt wird, muss ab sofort nicht mehr mit einer Busse rechnen. Die Polizei reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall in Basel-Stadt.
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Die Polizeien im Kanton Zürich setzen die Praxisänderung per sofort um, wie die Kantonspolizei am Donnerstagabend mitteilte. Man habe das Bundesgerichtsurteil zur Kenntnis genommen und werte jetzt noch das schriftliche Urteil aus. Bis auf weiteres sei die polizeiliche Verzeigungspraxis aber eingestellt.

Bisher erhielten Kiffer eine Busse von hundert Franken, wenn sie mit zehn Gramm Cannabis erwischt wurden. Wurde diese Busse nicht innerhalb von dreissig Tagen bezahlt, schaltete sich das Stadtrichteramt ein.

Grund für die Praxisänderung ist ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichts, das eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgewiesen hat. Es hält darin fest, dass «der blosse Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken» straflos ist.

Seit Oktober 2013 ist im eidgenössischen Betäubungsmittelgesetz festgehalten, dass 10 Gramm Cannabis als geringfügige Menge gelten.

Bis heute werden Kiffer aber nicht in allen Kantonen gleich behandelt, wie eine Untersuchung der Stiftung Sucht Schweiz Anfang 2017 ergeben hat. Die geltenden Ordnungsbussenverfahren für Cannabiskonsum und -besitz werden demnach unterschiedlich umgesetzt.

Bei der Auslegung der Gesetzestexte bestünden aufgrund der Handlungsspielräume viele Unsicherheiten, fand Sucht Schweiz heraus. So sei nicht eindeutig, ob das Ordnungsbussenverfahren ausschliesslich den Konsum oder auch den Besitz von Cannabis erfasst.

Weiter gebe es einen Interpretationsspielraum bei der Frage, welche Polizistinnen und Polizisten zur Ausstellung von Ordnungsbussen befugt sind und welche Rolle zusätzliche Widerhandlungen spielen. Dies alles führe zu einer uneinheitlichen Praxis im Umgang mit Cannabiskonsumierenden.

veröffentlicht: 21. September 2017 18:55
aktualisiert: 21. September 2017 19:02
Quelle: SDA

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