Entführte Schweizer müssen für Befreiung zahlen

07.10.2015, 16:09 Uhr
· Online seit 07.10.2015, 15:46 Uhr
Entführte oder als Geisel genommene Schweizerinnen und Schweizer müssen künftig die Kosten für ihre Befreiung selber zahlen, wenn sie auf Reisen nicht vorsichtig genug waren. Dies hält die revidierte Gebührenverordnung des EDA fest.
Leila Akbarzada
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Die revidierte Gebührenverordnung des Eidg.Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) tritt zusammen mit dem neuen Auslandschweizergesetz und der dazugehörigen Verordnung am 1. November in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat.

Die Gebührenverordnung regelt unter anderem die Bezahlung von Hilfeleistungen bei Entführungen und Geiselnahmen mit politischem oder terroristischen Hintergrund.

Hilfe, aber keine Bezahlung

Die Schweiz hilft, wenn ihre Staatsbürger entführt oder als Geisel genommen werden. Allerdings müssen die Opfer sämtliche Hilfeleistungen selbst berappen, wenn sie sich fahrlässig verhalten haben. Dies gilt zum Beispiel, wenn Reisende die Reisehinweise des EDA nicht beachten oder gegen Gesetze verstossen.

Wer sich nicht fahrlässig verhält und trotzdem entführt wird oder Mitarbeiter einer internationalen Organisation ist, muss nur die Kosten übernehmen, die persönlich zurechenbar sind, etwa Transportkosten. Nichts bezahlen müssen vom Staat Angestellte und deren Angehörige, welche während ihrer Tätigkeit entführt oder als Geisel genommen werden.

Die Dienstleistungen des EDA kosten 75 Franken pro angefangene halbe Stunde - ausserhalb der Arbeitszeiten kann die Gebühr noch höher ausfallen.

Neues Auslandschweizergesetz

Mit dem neuen Auslandschweizergesetz erhalten die rund 750'000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland zwar keine neuen Rechte und Pflichten. Das Gesetz fasst aber verschiedene Bestimmungen aus mehreren Gesetzen und Verordnungen zusammen.

Es regelt etwa die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, ihren Zugang zu Sozialhilfe und konsularischen Dienstleistungen. Das Gesetz enthält auch einen Passus zur elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen. Das sogenannte E-Voting vereinfacht die politische Partizipation aus dem Ausland und ist daher ein grosses Anliegen der Auslandschweizer-Organisation (ASO).

Umso enttäuschter war die ASO, als der Bundesrat im August beschloss, das E-Voting für die kommenden eidgenössischen Wahlen nur für vier Kantone zuzulassen. Neun weitere Kantone scheiterten mit ihrem Antrag, was rund 52'000 Auslandschweizer vom E-Voting ausschliesst.

Das Auslandschweizergesetz geht auf eine parlamentarische Initiative des Ständerats Filippo Lombardi (CVP/TI) zurück. Das Parlament verabschiedete es im September 2014. Die Räte nahmen das Gesetz jeweils mit grosser Mehrheit an, umstritten war jedoch, ob sich die Auslandschweizer zwingend registrieren lassen müssen oder nicht. Im Gesetz ist nun festgehalten, dass sich Auslandschweizer melden müssen.

veröffentlicht: 7. Oktober 2015 15:46
aktualisiert: 7. Oktober 2015 16:09
Quelle: SDA

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