IS-Unterstützer am WEF?
Maurus Eckert, Staatsanwalt und Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden, bestätigt gegenüber FM1Today einen entsprechenden Bericht der «Südostschweiz»: «Die Kantonspolizei Graubünden hat zwei Personen festgenommen. Es gab Hinweise, dass die beiden gegen das sogenannte IS-Gesetz verstossen haben.»
Beim IS-Gesetz handelt es sich um das «Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Quaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen». Die Festnahmen seien laut Eckert in Absprache und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft vorgenommen worden.
Verhaftete sind wieder frei
«Die Staatsanwaltschaft hat anschliessend beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft gegen die beiden Personen beantragt», sagt Eckert. Dieser Antrag sei jedoch nicht gutgeheissen worden, die beiden Verdächtigen sind deshalb wieder auf freiem Fuss.
Die Bundesanwaltschaft in Bern bestätigte die Angaben der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage und teilte mit, weitere Informationen zum Fall seien derzeit nicht möglich.
Verfahren läuft weiter
Das Verfahren gegen die beiden Personen läuft weiter. Bei einem Verstoss gegen das IS-Gesetz droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Bei der Bundesanwaltschaft sind zurzeit gegen 70 Strafverfahren um den dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Diese Verfahren werden in der Regel geführt wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.
Ein grosser Teil dieser hängigen Strafverfahren beinhaltet laut Angaben der Bundesanwaltschaft die mutmassliche propagandistische Unterstützung von Terrororganisationen.