Kanton Wallis verbietet Fotofallen bei der Jagd

07.07.2016, 17:39 Uhr
· Online seit 07.07.2016, 15:29 Uhr
Der Kanton Wallis verbietet den Jägern künftig, Fotofallen in den Wäldern aufzustellen. Vor allem junge Jäger versuchten dadurch, sich die Jagd zu erleichtern. Der Kantonale Walliser Jägerverband zeigt sich zufrieden.
Laurien Gschwend
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Im Wallis ist es keine Seltenheit mehr, an Bäumen im Wald plötzlich eine Fotokamera zu entdecken. «Seit ungefähr fünf Jahren sieht man immer mehr davon», sagte Benoît Martinet, Vorstandsmitglied des Kantonalen Walliser Jägerverbands, der Nachrichtenagentur sda.

Allerdings würden diese nicht nur von den Jägern benutzt. Angesichts dieser Entwicklung hatte sich eine Jagdgesellschaft aus dem Mittelwallis an den Kantonalen Jägerverband gewandt, der sich für ein Verbot der Fotofallen während der Jagd aussprach.

Die Walliser Regierung kam diesem Anliegen nun nach, wie aus einer Medienmitteilung vom Donnerstag zum Jagdgesetz hervorgeht. Künftig sind Fotoapparate mitsamt Bewegungsmelder und automatischem Auslöser verboten. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Ordnungsbusse.

Gewisse Jäger - vor allem Junge - benutzten diese in Verbindung mit ihren Smartphones, um Informationen zum Verhalten der Tiere zu erhalten und sich damit die Jagd zu erleichtern. Das zeuge jedoch von einem Mangel an Ethik und Anstand, sagte Benoît Martinet.

Zudem könnten Privatpersonen, die im Wald unterwegs sind, ohne ihr Wissen aufgenommen werden. Davor warnte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte bereits 2012. So ist es Privatpersonen verboten, Kameras im öffentlichen Raum aufzustellen, mit deren Bilder Personen identifiziert werden können.

Dem Chef der Walliser Dienststelle für Jagd und Fischerei, Peter Scheibler, sind keine anderen Kantone bekannt, die ein Verbot von Fotofallen bereits in einem Reglement verankert hätten. Er wäre nicht erstaunt, wenn der Bund in der nächsten Revision der Bundesverordnung über die Jagd nachziehen würde.

veröffentlicht: 7. Juli 2016 15:29
aktualisiert: 7. Juli 2016 17:39
Quelle: SDA

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