Auflagen für Beiträge an ambulante Versorgung

25.05.2018, 12:56 Uhr
· Online seit 25.05.2018, 12:40 Uhr
Die Kantone erklären sich zwar bereit, auch an ambulante Gesundheitsleistungen Beiträge zu leisten, so wie sie das heute bei stationären Leistungen tun. Aber sie machen mehrere Auflagen. Eine davon ist die Möglichkeit, die Versorgung zu steuern.
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Heute bezahlen die Kantone an stationäre Behandlungen mindestens 55 Prozent der Kosten, und die Krankenkassen müssen den Rest tragen. Ambulante Leistungen werden alleine von den Kassen vergütet. Das will die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK) ändern. Sie fordert für alle Leistungen eine Aufteilung von Kassen und Kantonen.

Grundsätzlich sollen die Krankenkassen gemäss dem Vorschlag künftig alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. Die Kantone würden einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent der Kosten leisten, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übrigbleiben.

Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) befasste sich am Freitag mit dem Vorschlag, der noch bis Mitte September in der Vernehmlassung ist. Die Gesundheitsdirektoren zeigen sich bereit, bei der Suche nach einer Lösung für eine tragfähige einheitliche Finanzierung zu helfen.

Sie fordern dazu aber einen «ganzheitlichen Ansatz» und sie stellen Bedingungen. Eine betrifft die Steuerung: Die Kantone wollen die Möglichkeit haben, das Angebot an ambulanter Versorgung zu steuern, so wie sie dies bereits bei den stationären Leistungen tun können.

Die Gesundheitsdirektoren wollen zudem die Leistungen von Pflegeheimen und der Spitex in das neue Finanzierungsmodell einbeziehen. Nur unter dieser Voraussetzung könne die gleiche Finanzierung die Versorgung verbessern, schreibt die GDK dazu.

Weiter fordert die GDK die Möglichkeit für die Kantone, zu kontrollieren, dass ambulante Leistungen korrekt abgerechnet werden. Sie fordert eine nationale Tariforganisation für ambulante Tarife, und sie will sich selbst dort einbringen können.

Verknüpfungen von Vereinbarungen von Tarifpartnern im Bereich der Grund- und der Zusatzversicherung müssten eliminiert werden, schreibt die GDK. Die Kantone sollen zudem nur für effektiv erbrachte ambulante Leistungen aufkommen müssen. Mehrkosten dürfe es im Übergang vom heutigen zum neuen Finanzierungsmodell für die Kantone nicht geben.

Es gehe um Steuergelder von mehr als acht Milliarden Franken im Jahr, liess sich GDK-Präsident Thomas Heiniger (ZH) in der Mitteilung zitieren. Die Kantone stellten ihre Bedingungen zur einheitlichen Finanzierung «aus Verantwortung gegenüber den Patienten und den Steuerzahlern».

veröffentlicht: 25. Mai 2018 12:40
aktualisiert: 25. Mai 2018 12:56
Quelle: SDA

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