Kantonsrat hat richtig informiert

· Online seit 19.05.2016, 09:27 Uhr
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Schulleitung und das Bildungsdepartement haben sich korrekt verhalten im Falle des ehemaligen Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung St.Gallen. Dieser äusserte sich unsachgemäss in der Öffentlichkeit, worauf er entlassen wurde.
Leila Akbarzada
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Der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung an der GBS St.Gallen, Thomas Gerig, wurde im Dezember 2013 wegen Führungsmängel und Kompetenzüberschreitungen entlassen. Hintergrund der Entlassung war Gerigs öffentliches Engagement gegen die hohen Schulgebühren für den Vorkurs für Erwachsene und seine Kritik an der angeblich fehlerhaften Botschaft der Regierung. Im Kantonsrat mahnten deswegen SVP-Votanten «Loyalitätsverletzungen» an, schrieb damals das «Tagblatt». Allerdings erhielt Gerig für seine Zivilcourage auch Zuspruch. Gerig ging rechtlich gegen die Entlassung mit juristischer Unterstützung vom prominenten Anwalt Paul Rechsteiner vor.

Korrekt informiert

Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass sich das Bildungsdepartement und die Schulleitung entgegen den Vorwürfen korrekt verhalten haben und der Gang des Abteilungsleiters an die Presse ungerechtfertigt war. In seinem Entscheid vom 27. April 2016 hält das Gericht fest, dass das Bildungsdepartement den Kantonsrat zur Höhe der Schulgelder für vergleichbare Angebote, zur Stipendienberechtigung und zur Charakterisierung des gestalterischen Vorkurses als Vorbildung zu einem Fachhochschulstudium korrekt informiert hat.

Faire Entlassung

Das Verwaltungsgericht attestiert dem Rektorat, dass die interne Kommunikation am GBS im Zusammenhang mit der Kündigung nicht persönlichkeits-verletzend war und die Entlassung insgesamt korrekt und fair abgelaufen ist.

Mit seinem Entscheid gelangt das Verwaltungsgericht unter rechtlichen Aspekten zur gleichen Schlussfolgerung, wie sie bereits die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates in ihrem Bericht 2015 unter politischen Aspekten gezogen hatte: Die Kommission hatte am 30. April 2015 befunden, die departementale Vorbereitung des Gesetzgebungsgeschäftes sei korrekt abgelaufen.

veröffentlicht: 19. Mai 2016 09:27
aktualisiert: 19. Mai 2016 09:27
Quelle: red/red

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