Kein Markenschutz für «Fuck»

04.04.2017, 10:07 Uhr
· Online seit 04.04.2017, 09:46 Uhr
Eine deutsche Autorin und Inhaberin der international registrierten Marke «Mindfuck» ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen abgeblitzt. Das Gericht hat ihre Forderung, das Wort «Fuck» in der Schweiz markenrechtlich schützen zu lassen, abgelehnt.
Michael Ulmann
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Die deutsche Autorin Petra Bock hat verschiedene Bücher mit dem Titel «Mindfuck» herausgegeben. In den Büchern werden spezielle Coaching-Methoden beschrieben, die zum Ausbruch aus festgefahrenen Denkmustern befähigen sollen - «Mindfuck» eben. In Deutschland und Liechtenstein ist die Marke bereits eingetragen. Nun wollte die Autorin dies auch in der Schweiz erreichen.

Zu vulgär und unsittlich

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE hat dies aber abgelehnt, wie die NZZ berichtet. «Fuck» sei ein vulgäres Synonym für den Geschlechtsverkehr und damit sittenwidrig. Das Markenrecht lasse einen derartigen Eintrag deshalb nicht zu, so der Entscheid des IGE.

Petra Bock wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte vor das Bundesverwaltungsgericht. Ihrer Meinung nach muss die Einschätzung, was sexuell anstössig ist und was nicht, zurückhaltend erfolgen. Das Gericht teilt diese Ansicht jedoch nicht.

Der «Hirnfick»

Obwohl «Fuck» heute umgangssprachlich üblich sein mag, übersetze ein Teil der Bevölkerung dieses Wort immer noch mit «Fick» und verstehe darunter eine obszöne Bezeichnung für den Geschlechtsverkehr. Insbesondere konservative Kreise könnten in ihrem sittlichen Empfinden verletzt werden. Desweiteren kommt das Gericht zum Schluss, dass auch der Zusatz «Mind» nichts an diesem Umstand ändern kann, im Gegenteil. Das Wort «Hirnfick» könnte dieses Gefühl sogar noch verstärken.

Trotz dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann die Autorin in der Schweiz ihre speziellen Coaching-Methoden nach wie vor als «Mindfuck» bezeichnen. Das Kennzeichen erhält in der Schweiz aber keinen markenrechtlichen Schutz.

veröffentlicht: 4. April 2017 09:46
aktualisiert: 4. April 2017 10:07
Quelle: uli

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