Kein Schloss für die Zwillinge

13.11.2015, 14:29 Uhr
· Online seit 13.11.2015, 13:44 Uhr
Nach Rolf Erb blitzen nun auch die Angehörigen des Millionenbetrügers vor Gericht ab. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Lebenspartnerin, der Zwillinge und des Bruders von Rolf Erb abgewiesen. Sie wollten unter anderem das Schloss Eugensberg im Thurgau zurück haben.
Lara Abderhalden
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«Rolf Peter Erb ist ein ehemaliger Schweizer Unternehmer und Betrüger», heisst es auf Wikipedia. Um zu verstehen, was das Bundesgericht nun genau entschieden hat, muss die Geschichte von vorne erzählt werden:

Rolf Erb übernahm zusammen mit seinem querschnittgelähmten Bruder Christian die Erb-Grubbe, eine Gruppe von Autoreparaturwerkstätten in Winterthur. Im Jahr 2003, als Rolf Erbs Vater im Alter von 85 Jahren starb, musste die Erb-Gruppe Konkurs anmelden. Der Erb-Zusammenbruch gilt nach der Swissair-Pleite als der zweitgrösste Konkurs in der Schweiz. Rolf Erb wurde vorgeworfen Bilanzen, gefälscht und so an weitere Bankkredite gekommen zu sein. Erb selber bestritt diese Vorwürfe. Sein Vater sei Schuld, er habe die Fäden in der Hand gehabt.

Bereits ein Jahr vor der Pleite hatte Erb all seine Vermögenswerte seinen Liebsten überschrieben. Das Schloss Eugensberg im Thurgau überschrieb er seinen damals zehn Monate alten Zwillingen. Auch das entsprechende Inventar, 13 Autos, Aktien und Geld schenkte er seinen Familienangehörigen.

Urteil gegen Erb

Im März 2014 wurde Erb vom Bezirksgericht Winterthur wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Eine Berufung wurde eingelegt. Seine Vermögenswerte wurden zwangsversteigert. Die Familienangehörigen hatten gegen das Urteil eine Beschwerde eingereicht. Die Einziehung der Vermögenswerte sei ein willkürlicher Entscheid gewesen.

Entscheid Bundesgericht

Nun hat das Bundesgericht aber entschieden, dass die Familie die Vermögenswerte nicht zurück bekommt. Ihre Einwände seien nicht geeignet, um den Entscheid der Vorinstanz als willkürlich erscheinen zu lassen.

Der prominenteste Teil des eingezogenen Vermögens ist das Schloss Eugensberg. Erb kaufte das Anwesen kurz vor dem Konkurs der Hugo Erb AG für 27 Millionen Franken ab und schenkte es seinen Zwillingssöhnen. Das Schloss hat einen geschätzten Wert von rund 30 Millionen Franken.

Das herrschaftliche Anwesen wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon Bonapartes Stiefsohn Eugène de Bauharnais erbaut. Es liegt hoch über dem Thurgauer Ufer des Untersees und ist von einem englischen Landschaftsgarten umgeben. Die Hugo Erb AG kaufte das Schloss im Jahr 1990 und liess es im grossen Stil renovieren und umbauen.

veröffentlicht: 13. November 2015 13:44
aktualisiert: 13. November 2015 14:29
Quelle: red

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