Kein Verfahren gegen Hermann Lei
Eingereicht hatte das Gesuch der ehemalige Mitarbeiter der Bank Sarasin, der die Kontodaten des Ex-Nationalbankchefs Philipp Hildebrand an Lei weitergegeben hatte. Der Mann begründete das Revisionsgesuch damit, dass seine Zivilforderungen gegenüber Hermann Lei mit der Einstellung der Untersuchung gegen diesen beeinträchtigt werden könnten. Die Begründung ist gemäss Bundesgericht jedoch nicht ausreichend.
Gegen den ehemaligen Bankmitarbeiter läuft ebenfalls ein Strafverfahren. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen vorsätzlicher Verletzung des Bankgeheimnisses.
Die mutmasslich vom Ex-Mitarbeiter fotografierten Kontoauszüge von Philipp Hildebrand gelangten über Lei an den damaligen Nationalrat Christoph Blocher. Dieser brachte die Affäre Hildebrand ins Rollen, was den damaligen Nationalbankchef schliesslich die Stelle kostete.