Kein Verfahren gegen Julien Sprunger

07.03.2016, 15:45 Uhr
· Online seit 07.03.2016, 12:22 Uhr
Gegen Julien Sprunger von Fribourg-Gottéron wird kein Disziplinarverfahren eröffnet. Der Check des Freiburger Captains und PostFinance-Topskorers gegen Daniel Rubin war nicht gegen den Kopf gerichtet.
Raphael Rohner
Anzeige

Schiedsrichter-Chef Beat Kaufmann bestätigte diese Version: «Natürlich ist in solch einem Fall die Verletzung eines Spielers als Folge immer bedauerlich. Doch die Aktion von Sprunger war nicht inkorrekt.» Deshalb sei es auch richtig gewesen, dass keine Strafe gegen Sprunger ausgesprochen worden sei.

Der zuständige «Players Safety Officer» analysierte die Situation so: «Rubin ist der scheibenführende Spieler und darf daher gecheckt werden. Der Check geht mit seiner Hauptenergie direkt gegen den Körper und nicht zum Kopf. Es ist seitens Sprunger kein Aufrichten und kein Aufspringen ersichtlich - Arm und Ellbogen bleiben am Körper. Sprunger fährt nicht aktiv Schlittschuh, er gleitet bei der Check-Ausführung und legt keine extensive Energie in die Aktion. Es ist jedoch ersichtlich, dass Rubins Kopf in der Konsequenz des Körperkontakts heftig auf dem Eis aufschlägt.»

Für den Stürmer des Qualifikations-Dritten dürfte die Saison wegen der dadurch erlittenen Jochbein-Fraktur vorbei sein. Servette gewann die zweite Partie der Best-of-7-Serie nach einem 0:3-Rückstand noch mit 4:3 nach Verlängerung und führt nun mit 2:0 Siegen.

veröffentlicht: 7. März 2016 12:22
aktualisiert: 7. März 2016 15:45
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige