Kein Windkraftverbot im Thurgau
Die Motion verlangte einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Gebäuden von mindestens der zehnfachen Höhe. Eine moderne Windkraftanlage ist etwa 300 Meter hoch, der Mindestabstand zum nächsten Gebäude hätte entsprechend drei Kilometer betragen.
Für alle Fraktionen ausser einem Teil der SVP war klar, dass die Annahme der Motion faktisch einem Verbot für Windkraftanlagen im Thurgau gleich käme. Daher wurde die Motion klar mit 91 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Die Regierung empfahl die Ablehnung der Motion und argumentierte, die bestehenden Regelungen stellten bereits sicher, dass Einwohnerinnen und Einwohner nicht durch Windenergieanlage beeinträchtigt würden.
Im Thurgau gibt es grundsätzlich nur wenige Gebiete, die für den Bau von Windkraftanlagen in Frage kommen. Gemäss der sda wären diese Salen-Reutenen, Eschlikon und Littenheid, Thundorf, Braunau und Wuppenau, Ottenberg, Rodebärg, Cholfirst, Bichelsee und Fischingen. Drei dieser Gebiete liegen in Landschafts- oder Naturschutzzonen, was den Bau von Windkraftanlagen aber nicht ausschliesse.