Keine Beschwerde gegen Fliegermuseum
Vor gut drei Jahren wurden mit dem Umweltverträglichkeitsbericht fast zeitgleich drei Bauvorhaben auf dem Flugplatz Altenrhein eingereicht. Um die notwendigen Massnahmen gemäss der Umweltschutzgesetzgebung verbindlich festzulegen, reichte der VCS zusammen mit dem WWF und Privatpersonen Einsprachen gegen alle drei Gesuche ein. Inzwischen wurden die Plangenehmigungen zu den Projekten Hangar C6 sowie Fliegermuseum durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigt. Die im Umweltverträglichkeitsbericht geforderten Sanierungsmassnahmen auf dem Flugplatzgelände wurden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt nun mit der Bewilligung des Hangars C6 verfügt.
Juristische Abklärungen zeigten, dass die Umsetzung der Massnahmen im Umweltbereich nicht von der Bewilligung des Fliegermuseums abhängt. Folglich verzichtet der VCS auf eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung des Museums. Dem VCS gehe es darum, die Umwelt und die Anwohner soweit als möglich vor den lästigen und gefährlichen Auswirkungen des Flugplatzes zu schützen, wie es in der Mitteilung heisst. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Lärmschutz (Industrie- und Fluglärm), Luftreinhaltung sowie Schutz der Gewässer und des Trinkwasserspeichers Bodensee.
Bezüglich der Umsetzung der geforderten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bleibt der VCS jedoch hartnäckig. Die Beschwerde der Flugplatzbetreiber gegen die vom Bundesamt verfügten Massnahmen zeigt, dass die Betreibergesellschaft offensichtlich nicht gewillt ist, diese Massnahmen umzusetzen. Anstatt die geforderten Massnahmen endlich umzusetzen, blockiert sich das Flugplatz-Management mit seiner Beschwerde gleich selbst und wirkt äusserst unglaubwürdig.
Mit dem Entscheid, die Bewilligung des Fliegermuseums nicht anzufechten, zeigt der VCS, dass es ihm ganz klar um die Durchsetzung des geltenden Umweltrechtes geht und nicht um die Verhinderung sämtlicher Entwicklungen auf dem Flugplatz wie dies von gewissen Kreisen leider immer wieder behauptet wurde.