Keine Bewilligung für Export von Ventilen nach Pakistan

09.07.2017, 13:05 Uhr
· Online seit 09.07.2017, 12:46 Uhr
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Bewilligung für den Export von Ventilen aus der Schweiz nach Pakistan verweigert. Man habe Grund zur Annahme gehabt, dass sie für das pakistanische Atomwaffenprogramm bestimmt waren.
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Über das abgelehnte Gesuch, das diese Woche auf der SECO-Homepage veröffentlicht worden ist, berichtete die «NZZ am Sonntag». SECO-Sprecher Fabian Maienfisch bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda die Informationen.

Demnach verweigerten die Behörden die Ausfuhr von Ventilen, die für ein Belüftungssystem bestimmt sein sollen. Es lägen Hinweise vor, «dass diese Ventile nicht bei dem auf der vorgelegten Endverbleibserklärung deklarierten Industriebetrieb verbleiben, sondern an eine nuklearrelevante Entität weitergeleitet werden, die in das pakistanische Nuklearwaffenprogramm involviert ist», schreibt das SECO.

Im Geschäft seien auch Firmen involviert, die Teil des pakistanischen Beschaffungsnetzwerkes sind. «Das SECO stützt sich auf Informationen ab, die nicht öffentlich gemacht werden können», heisst es weiter.

Bei den Ventilen handelt es sich um sogenannte Dual-Use-Güter, die zivil und militärisch verwendbar sind. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Exportbewilligung für diese Güter verweigert wurde. Laut Maienfisch wurden seit Inkrafttreten des Güterkontrollgesetzes am 1. Oktober 1997 insgesamt 330 Ausfuhrgesuche im Wert von 159 Millionen Franken durch das SECO abgelehnt.

In den vergangenen Jahren wurden auch zahlreiche Exportgesuche für Werkzeugmaschinen und andere Produkte abgelehnt, weil sie fürs Atomprogramm verwendet werden sollten. Eine immer grössere Rolle spielen dabei Alibifirmen in Drittländern. «Beschaffungen erfolgen zunehmend von Tarnfirmen und über Drittländer, um den tatsächlichen Empfänger und die kritische Verwendung zu verschleiern», schreibt das SECO.

Beim Bund arbeiten verschiedene Behörden zusammen, um illegale Beschaffungsversuche zu erkennen. Das SECO zählt auf die Kooperation mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die für die Kontrollen an der Grenze zuständig ist, und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der sich für den Informationsdienst verantwortlich zeichnet. Gestützt auf die im Güterkontrollgesetz vorgesehene Amtshilfe bestehen auch Kontakte mit Exportkontrollbehörden anderer Staaten.

Seit Bestehen des Güterkontrollgesetzes erstattete das SECO 161 Anzeigen an die zuständige Bundesanwaltschaft wegen Widerhandlungen gegen Exportkontrollbestimmungen. Bei zahlreichen Fällen handelte es sich insbesondere um formelle Vergehen und nicht um willentliche Verletzungen des Güterkontrollgesetzes.

veröffentlicht: 9. Juli 2017 12:46
aktualisiert: 9. Juli 2017 13:05
Quelle: SDA

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