Keine neuen Regeln für Online-Beherbergungsplattformen

15.11.2017, 18:01 Uhr
· Online seit 15.11.2017, 13:09 Uhr
Die geltenden Bundesgesetze für Online-Beherbergungsplattformen wie Airbnb sind ausreichend. Zu dieser Ansicht gelangte ein Bericht im Auftrag des Bundesrats. Anpassungen seien einzig beim Mietrecht nötig.
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Einen Revisionsbedarf gebe es beim mietrechtlichen Ferienwohnungsbegriff sowie bei den Modalitäten, die für die Zustimmung zur Untermietung nötig seien, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sei deshalb damit beauftragt worden, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die diese Punkte abdecke.

Konkret geht es um das Verhältnis zwischen Mietern und Untermietern auf einer Online-Beherbergungsplattform. Letztere sollen mehr Rechte erhalten als bislang, wie Cipriano Alvarez, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf Anfrage sagte.

Ausserdem solle einem Mieter die Untermiete rechtlich erleichtert werden. Bislang sei es bei jeder einzelnen kurzzeitigen Untermiete nötig gewesen, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen - nicht immer sei dies auch eingehalten worden, so Alvarez. Neu soll es möglich sein, eine länger gültige Zustimmung einzuholen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) sieht durch die Änderungen die Vermieterrechte in Gefahr: Eine «hotelähnliche Bewirtschaftung» widerspreche dem Zweck eines Mietvertrages zur Wohnnutzung, teilte der HEV am Mittwoch mit. Dem Vermieter dürfe nicht gegen seinen Willen aufgezwungen werden, dass ein Mieter mit seiner Wohnung regelmässig Geschäfte mache.

Die Nachfrage nach Online-Plattformen, allen voran Airbnb, sei in den letzten Jahren stark gestiegen, so der Bundesrat. Dies habe zahlreiche «regulatorische Fragen» aufgeworfen.

Ausser bei der Revision des Mietrechts sieht der Bundesrat jedoch keinen Handlungsbedarf. Verdrängungseffekte auf dem Wohnungsmarkt seien mit dem aktuellen Bericht nicht untersucht worden, sagte Alvarez weiter. Das Problem liege aber vor. Hier stünden auch Kantone und Städte in der Verantwortung.

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) fordert dagegen konkrete Massnahmen. Die ganzjährigen kommerziellen Vermittlungsplattformen würden dazu beitragen, dass der Wohnraum in Innenstädten und touristischen Zentren verschwinde, so der SMV. Der Bundesrat solle deshalb zusammen mit den Kantonen und Gemeinden «zeitliche Begrenzungen» für die Ausschreibung von Wohnungen auf Plattformen einführen.

Diese müssten dann unabhängig davon gelten, ob eine Mietpartei oder ein Eigentümer die Wohnung dort ausschreibe.

Der Bundesrat hatte mit dem Bericht zu einem Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates geantwortet. Bereits im Januar hatte der Bundesrat einen Prüfauftrag zum Mietrecht im Zusammenhang mit der Untervermietung über Online-Plattformen in Auftrag gegeben.

veröffentlicht: 15. November 2017 13:09
aktualisiert: 15. November 2017 18:01
Quelle: SDA

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