Keine üble Nachrede: Freispruch für Gegner von SP-Nationalrätin

22.11.2017, 18:11 Uhr
· Online seit 22.11.2017, 16:58 Uhr
Ein Gegner der Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen ist am Mittwoch vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Die Politikerin hatte ihn wegen einer Aktion kurz vor den Wahlen 2015 angezeigt. Auf der Titelseite von vier grossen bernischen Zeitungen prangte am 23.
Anzeige

September 2015 ein roter Kleber im SP-Design. Der Text lautete: «Für wenige statt für alle. Wählt Kiener Nellen. Steuerbares Vermögen CHF 12.3 Mio, steuerbares Einkommen CHF 0.»

Der ironische Text nahm Bezug auf einen Medienbericht über Kiener Nellens Steuerausweis für das Jahr 2011. Verantwortlich für die Kleber-Aktion war die «IG für Arbeitsplätze im Berggebiet», die sich über Kiener Nellens Kampf gegen die Pauschalbesteuerung ärgerte.

Präsident der IG ist ein Unternehmer aus Zweisimmen. Er machte vor Gericht keinen Hehl daraus, dass er auf die Abwahl der ungeliebten Politikerin hoffte. Dieses Ziel verfehlte er zwar im Oktober 2015, dafür hatte er wenig später eine Anzeige Kiener Nellens am Hals.

Die Kleber-Aktion sei «höchst reputationsschädigend» gewesen, sagte die Nationalrätin am Mittwoch vor dem Regionalgericht in Bern. Bis heute leide sie unter dem Image der «Frau, die keine Steuern bezahlt». Das sei objektiv falsch, sie gehöre sogar zu den am meisten Steuern zahlenden Nationalratsmitgliedern des Kantons Bern.

Warum sie 2011 ausnahmsweise kein steuerbares Einkommen ausgewiesen habe, sei hinlänglich bekannt. Ihr Mann habe damals 400'000 Franken in die Pensionskasse einbezahlt, um eine Lücke aus seinen Auslandjahren zu füllen.

Er habe nie behauptet, dass Kiener Nellen keine Steuern zahle, entgegnete der Beschuldigte. Mit den Klebern habe er vielmehr auf die Doppelmoral der Sozialdemokratin hinweisen wollen: Sie werfe Politikern wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor, legal Steuern zu optimieren - und mache privat genau dasselbe.

Ähnlich sah es der Einzelrichter. Kiener Nellen habe 2011 nachgewiesenermassen ihre Steuern optimiert. Das sei zwar nicht verboten, doch das werde auf dem Kleber auch gar nicht behauptet.

Ein Durchschnittsleser könne die Botschaft des Klebers so kurz vor den Wahlen durchaus als politisches Statement einordnen. Eine Ehrverletzung sei nicht ersichtlich.

Kiener Nellen will das Urteil weiterziehen, wie sie am Abend der Nachrichtenagentur sda sagte. Es gehe um die freie Meinungsäusserung und darum, inwieweit Kandidierende in ihrer Privatsphäre eingeschränkt werden dürften.

Mit dem Urteil würden Politiker als Privatpersonen während Abstimmungskämpfen und Wahlkampagnen weitgehend zum Abschuss freigegeben. Die Schwelle für Ehrverletzungen sei vom Einzelrichter sehr hoch gesetzt worden.

veröffentlicht: 22. November 2017 16:58
aktualisiert: 22. November 2017 18:11
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige