Keine Schuld bei Golfball-Treffer

11.08.2017, 12:12 Uhr
· Online seit 11.08.2017, 12:00 Uhr
Der missglückte Abschlag eines heute 68-Jährigen auf dem Golfplatz Kyburg ZH, der im Gesicht eines anderen Spielers landete, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
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In einem am Freitag publizierten Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass der abschlagende Spieler alle Sicherheitsregeln eingehalten habe. Er hatte im Sommer vor sieben Jahren als letzter seiner Gruppe ein sogenanntes Flight abgeschlagen.

Schräg gegenüber, in rund sechzig Meter Entfernung, war eben ein anderes Flight beim Abschlag Nummer sieben eingetroffen. Die beiden Gruppen konnten sich sehen, wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervorgeht.

Das Gericht hält fest, dass der 68-Jährige seinen Abschlag machen durfte. Er sei gemäss einer ungeschriebenen Regel im Golf nämlich vortrittsberechtigt gewesen. Der erste Spieler der weit entfernten Gruppe hätte mit seinem Spiel zuwarten müssen.

Stattdessen machte sich dieser parat für den Abschlag und wurde vom Ball des 68-Jährigen getroffen. Der Geschädigte erlitt eine Rissquetschwunde an der unteren Unterlippe, eine Zahnschmelzabsprengung an zwei Zähnen und eine Zahnfraktur.

Für den erlittenen Schaden und die Unbill verlangte der Geschädigte vor Bundesgericht 200'000 Franken - vergeblich. Es steht ihm offen, seine Ansprüche auf dem Zivilweg geltend zu machen.

Frei von jeglicher Schuld ist auch der Betreiber des Golfplatzes. Die Rüge, dieser habe nicht alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, beziehungsweise den Platz mangelhaft unterhalten, hat das Bundesgericht abgewiesen. (Urteil 6B_1332/2016 vom 27.07.2016)

veröffentlicht: 11. August 2017 12:00
aktualisiert: 11. August 2017 12:12
Quelle: SDA

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