KESB-Bashing: Klage gegen Zeitung rechtmässig

· Online seit 12.12.2017, 22:09 Uhr
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat eine Klage der Stadt Rapperswil-Jona und des Präsidenten der KESB Linth gegen die «Obersee Nachrichten» weitgehend gutgeheissen. Die Zeitung habe eine persönlichkeitsverletzende Kampagne geführt.
Raphael Rohner
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Gemäss dem Urteil haben die «Obersee Nachrichten», deren Verleger und Redaktor Bruno Hug sowie ein weiterer Redaktor zwischen September 2014 und August 2017 mit zahlreichen Berichten und Leserbriefen eine Kampagne geführt, deren Stossrichtung es war, die KESB Linth und deren Präsidenten in der Öffentlichkeit schlecht zu machen.

Zeitung muss Gerichtsentscheid abdrucken

«Vorliegend wurden die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung überschritten», schreibt das Gericht. Die «Obersee Nachrichten» werden verpflichtet, den Entscheid, sobald dieser rechtskräftig wird, im Blatt zu publizieren, in ihrem Onlinearchiv und weiteren Datenquellen entsprechende Hinweise anzubringen und zahlreiche Facebook-Einträge zu löschen.

Das Gericht hielt fest, dass «eine kritische Berichterstattung der Medien weder verboten noch eingeschränkt werden» dürfe. Mit der wichtigen Rolle der Medien seien aber auch Pflichten verbunden. Das Recht der Medien zur freien Berichterstattung ende dort, wo die Interessen des Persönlichkeitsschutzes überwögen.

Verleger führte privaten Zoff per Zeitung aus

Der Streit zwischen den «Obersee Nachrichten» und den KESB-Behörden hat eine lange Vorgeschichte. Unter anderem spielte sie im Herbst 2016 auch im lokalen Wahlkampf eine Rolle: Bruno Hug, Verleger und Redaktor der Gratiszeitung, trat gegen den amtierenden Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona an und holte im ersten Wahlgang am meisten Stimmen. Danach zog er seine Kandidatur zurück.

500-seitige Anklageschrift

In einer rund 500-seitigen Klageschrift listeten die Stadt und der Präsident der KESB Linth rund 300 angeblich persönlichkeitsverletzende Aussagen auf. Diese erschienen zum Teil in der gedruckten Ausgabe der Gratiszeitung, viele wurden allerdings auch von Drittpersonen auf der Facebook-Seite der Zeitung gepostet.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Anwalt der «Obersee Nachrichten» wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Er verlangte, die Klage sei vollumfänglich abzuweisen und die Kosten den Klägern zu belasten. Mit dem Urteil auferlegte das Kreisgericht jetzt die Verfahrenskosten zu drei Vierteln den «Obersee Nachrichten» und deren Redaktor, zu einem Viertel der Stadt Rapperswil-Jona und dem KESB-Präsidenten. Zudem muss die Gratiszeitung den Klägern Parteikosten von 160'000 Franken bezahlen. Das Gericht gab seinen Entscheid am Dienstagabend bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall war vor einer Woche in Mels verhandelt worden.

veröffentlicht: 12. Dezember 2017 22:09
aktualisiert: 12. Dezember 2017 22:09

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