Kinder missbraucht: 61-Jähriger wird verwahrt
Der Mann stand am 9. August vor dem Kreisgericht St.Gallen. Heute wurde nun das Urteil veröffentlicht. Das Gericht spricht den 61-Jährigen wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der mehrfachen Pornographie schuldig. Sieben Jahre Freiheitsstrafe muss er verbüssen, danach wird er verwahrt.
Ausserdem muss er zwei der missbrauchten Knaben Genugtuungssummen in der Höhe von 7500 bzw. 25'000 Franken bezahlen.
Mehrere Vorstrafen
Der Mann musste seit 1985 immer wieder wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor Gericht erscheinen. Im aktuellen Verfahren ging es um eine sexuelle Beziehung zwischen 2007 und 2008 zu einem damals 16 Jahre alten Knaben. Fast wöchentlich traf er sich mit ihm in seiner Wohnung. 2011 und 2015 missbrauchte er zwei Buben aus der Verwandschaft, einer davon war erst acht Jahre alt. Der Mann filmte und fotografierte die Buben bei seinen Taten.
An der Gerichtsverhandlung war der Beschuldigte geständig. In seiner Kindheit sei auch er missbraucht worden, erzählte er. Der fachärztliche Gutachter beschrieb den Mann als Psychopathen. Er sei ein Wiederholungstäter ohne Einsicht und Reue.
Gutachten sorgt für Diskussionen
In seinem Gutachten empfahl der Psychiater die Verwahrung des Täters. Eine Therapie - einschliesslich der Kastration mit Medikamenten - hätten seines Erachtens zurzeit keine Aussicht auf den gewünschten Erfolg.
Die Verteidigung hatte die Anordnung von Verwahrung als unangemessen bezeichnet. Das Gutachten seit tendenziös, sein Mandant zeige durchaus Einsicht und Reue. Ihm fehle einfach die richtige Therapie.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat vor Gericht bereits angekündigt, gegen den Entscheid vorzugehen.