SM-Mutter muss über vier Jahre ins Gefängnis

22.03.2018, 11:35 Uhr
· Online seit 22.03.2018, 11:06 Uhr
Weil sie ihrem «Herrn» gefallen wollte, soll eine 31-Jährige aus St.Gallen ihre vierjährige Tochter für ihren Liebhaber zur Sex-Sklavin erzogen haben. Das Gericht verurteilt die Mutter für diese Taten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, ihren Partner zu fünf Jahren Haft.
Stephanie Martina
Anzeige

Am vergangenen Donnerstag standen die Mutter und ihr 53-jähriger Partner vor dem Kreisgericht St.Gallen. Die 31-Jährige wurde wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit ihrem Kind, mehrfacher Pornografie und mehrfacher Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Dem Mann aus Deutschland wurden mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfache verbotene Pornografie vorgeworfen.

Beide müssen ins Gefängnis

Das Kreisgericht St.Gallen hat die Mutter der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen, ebenso der mehrfachen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und der Pornografie. Was die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht angeht, wurde die Frau teilweise freigesprochen. Das Kreisgericht hat weiter entscheiden, dass der 31-Jährigen für die Dauer von zehn Jahren jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten ist.

Ihr Partner wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Mann wird der sexuellen Handlung mit einem Kind, der mehrfachen Anstiftung zu mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen Pornografie sowie der mehrfachen Anstiftung zu mehrfacher Pornografie schuldig erklärt. Auch er wurde in einzelnen Punkten freigesprochen. Ihm werden ebenfalls während der nächsten zehn Jahren berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen untersagt. Für beide Beschuldigten wurde eine ambulante Massnahme angeordnet.

Das Gericht ist den Forderungen der Staatsanwaltschaft mit diesem Urteil weitgehend nachgekommen. Für die Mutter verhängte das Gericht jedoch mit vier Jahren und drei Monaten eine höhere Strafe als die von der Staatsanwaltschaft geforderten dreieinhalb Jahre.

Beschuldigter akzeptiert Urteil nicht

Der Anwalt des Beschuldigten hat gegenüber FM1Today kurz nach der Urteilseröffnung erklärt, dass er und sein Mandant in Berufung gehen und das Urteil - wenn nötig - bis vor Bundesgericht weiterziehen werden.

Kind zur Sex-Sklavin erzogen

Das Leid und Martyrium, das dem kleinen Mädchen über Monate zugefügt wurde, ist kaum vorstellbar: Immer wieder nahm die Mutter sexuelle Handlungen an der Vierjährigen vor, hielt dies auf Bildern fest und sendete sie an ihren 53-jährigen Partner in Deutschland.

Die Mutter, eine gelernte Kindererzieherin, war vor Gericht geständig. Den Missbrauch ihrer Tochter erklärt sie damit, dem «Herrn» völlig hörig gewesen zu sein und nichts in Frage gestellt zu haben, was er befohlen hatte. Mit dem Angeklagten unterhielt die Frau eine Sado-Maso-Beziehung und hatte sich ihm vertraglich als Sklavin verschrieben. Vertraglich war auch festgehalten, dass sie die Erziehung ihrer Tochter in die Hände des Liebhabers legte.

Der Beschuldigte war nur teilweise geständig. Er bestätigte, dass er Sex mit der Mutter hatte und die Tochter dabei zugesehen hat. Die zugesendeten Bilder und Videos des Missbrauchs habe er nicht angeschaut. Er gab zu, die Mutter zum sexuellen Missbrauch mit der Tochter angestiftet zu haben. Doch dies habe er aus Angst getan, sonst seine Sado-Maso-Partnerin zu verlieren. Beide Beschuldigten bestritten pädophile Beweggründe.

Dieses Strafmass forderte die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Mutter dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug, für den Mann fünf Jahre. Bei beiden soll eine ambulante Massnahme durchgeführt werden. Ihnen soll für die Dauer von zehn Jahren jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, untersagt werden. Bei der Frau macht die Staatsanwaltschaft mildernde Umstände geltend, weil sie ein vollumfängliches Geständnis ablieferte und sie sich in psychologische Behandlung begeben hat.

Was die Verteidiger wollten

Die Anwältin der Mutter stimmte der Staatsanwaltschaft gänzlich zu. Eine Haftstrafe sei angemessen. Ebenso eine Genugtuung von 40'000 Franken für die Tochter. Selbst wenn das Strafmass höher ausfallen sollte, werde die Mutter keine weiteren Rechtsmittel ergreifen, damit alles endlich ein Ende finde, sagte die Verteidigerin. Die Mutter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Verteidiger des Mannes verlangte mehrere Freisprüche. Er sei zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten zu verurteilen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 22. März 2018 11:06
aktualisiert: 22. März 2018 11:35
Quelle: red.

Anzeige
Anzeige