Kommission fordert Burka-Verbot

14.07.2017, 13:07 Uhr
· Online seit 14.07.2017, 11:26 Uhr
Das Vermummungsverbot im Kanton St.Gallen soll ausgedehnt werden. Neu soll es im öffentlichen Raum verboten sein, sich zu verhüllen. Konkret: Es soll verboten werden, eine Burka zu tragen. Das fordert die vorberatende Kommission des Kantonsrates. Auch in der Schule sollen die Bekleidungsvorschriften angepasst werden.
Stefanie Rohner
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Die St.Galler Regierung hatte vorgeschlagen, das Vermummungsverbot im Kontakt mit Amtsstellen und Behörden umzusetzen. Hingegen hatte sich die Regierung gegen ein Verbot im gesamten öffentlichen Raum ausgesprochen. Die vorberatende Kommission möchte das Verbot aber auch dort.

Bei Sportveranstaltungen und Demonstrationen besteht das Vermummungsverbot schon. Geht es also um ein Burkaverbot im Kanton St.Gallen? «Das ist mitunter ein Punkt, aber es geht auch um sonstige Verhüllungen, nicht ausschliesslich um Burkas», sagt Linus Thalmann, SVP-Kantonsrat und Präsident der vorberatenden Kommission.

Vorschriften auch im Schulalltag

«Würde die Vorlage angenommen werden, würde das Verbot zum Beispiel beinhalten, dass man auch im Kontakt mit Schulbehörden oder gar Lehrern die Verhüllung ablegen muss», sagt Linus Thalmann. Auch im Volksschulgesetz sollen Änderungen vorgenommen werden.

«Ich bin der Meinung, dass schon jetzt eine Gesichtsverhüllung in der Schule nicht geht. Konkret geht es jetzt darum, dies gesetzlich zu verankern. Der Erziehungsrat soll den einzelnen Schulen Vorschriften machen können, wie man sich kleiden darf und wie nicht. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, dass der Erziehungsrat Vorgaben machen kann», sagt Thalmann. Hier unterstützt die Kommission die Vorschläge der Regierung.

Die Regierung will die Kleidervorschriften an öffentlichen Schulen allgemein verankern. Für Schülerinnen und Schüler soll die Pflicht gelten, sich in der Schule «korrekt zu kleiden». Kleider dürften «den ungestörten Unterricht oder den Schulfrieden» nicht gefährden.

Konkrete Bekleidungsvorschriften soll dann der Erziehungsrat formulieren. Zudem dürfen die Schulgemeinden ergänzende Vorschriften erlassen. Nicht zulässig wäre ein Kopftuchverbot im Unterricht. Das Bundesgericht hatte Ende 2015 ein solches Verbot im Fall einer Schülerin aus St.Margrethen als unzulässig beurteilt.

Nicht viele Vermummte

Wie gross ist das Problem von Burka-Trägerinnen in St.Gallen tatsächlich? «Der Bericht der Regierung zeigt auf, dass verhüllte und vermummte Personen in der Ostschweiz nicht Überhand nehmen. Dennoch sind wir in der vorberatenden Kommission der Meinung, eine gesetzliche Vorschrift ergibt Sinn, damit in Zukunft alles klar geregelt ist», sagt Thalmann.

In der Ostschweiz sieht man in der Tat nicht viele, die komplett verschleiert sind. Auch Thalmann meint, im Alltag treffe er selten auf Verhüllte. «Im täglichen Leben und den Bereichen, in denen ich mich bewege, hat es sehr wenige Verhüllte, das ist so», sagt er.

Der St.Galler Kantonsrat berät im September über die Anpassung des Volksschulgesetzes, die unter anderem Kleidervorschriften vorsieht. Den Anstoss dazu gaben mehrere Motionen, welche im Kantonsrat eine Mehrheit fanden.

Findet sich auch für ein Burka-Verbot eine Mehrheit, wäre vorgesehen, dass es Bussen gibt, sollte das Verbot nicht eingehalten werden. «Wie hoch diese sein könnten, kann ich nicht sagen», so Thalmann.

veröffentlicht: 14. Juli 2017 11:26
aktualisiert: 14. Juli 2017 13:07
Quelle: str/sda

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