Kommission kritisiert Vermummung von Polizisten bei Rückführungen

11.07.2017, 17:28 Uhr
· Online seit 11.07.2017, 17:14 Uhr
Die Polizei verzichtet vor oder während Ausschaffungsflügen vermehrt ganz darauf, die ausgewiesenen Menschen zu fesseln. Dies begrüsst die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Dafür kritisiert sie, dass die Beamten teilweise vermummt auftreten.
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In ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht zieht die Kommission Bilanz über Ausschaffungen auf dem Luftweg, die zwischen April 2016 bis März 2017 durchgeführt wurden. Sie habe in der Berichtsperiode vor allem bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen Verbesserungen festgestellt, schreibt sie in einer Mitteilung zum Bericht.

Darin werden einerseits die 72 begleiteten Zuführungen untersucht, die im genannten Zeitraum durchgeführt wurden. Gemeint ist die Anhaltung der Personen, die ausgeschafft werden sollen, und ihre Begleitung bis zum Flughafen durch die Kantonspolizeien. Dort werden sie der Flughafenpolizei übergeben.

Weiter geht der Bericht auf die 40 in der Berichtsperiode durchgeführten Ausschaffungsflüge ein - im Polizeijargon «zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg» genannt.

Besonders begrüsst die Kommission, dass das polizeiliche Begleitpersonal in einzelnen Fällen auf jegliche Form der Fesselung verzichtete. Dagegen werde die Teilfesselung während den Zuführungen und der Bodenorganisation am Flughafen teilweise immer noch systematisch angewandt, hält sie kritisch fest. Hier bedürfe es weiterer Anstrengungen.

Als «besonders problematisch» beurteilt die Kommission die in einzelnen Kantonen beobachtete Vermummungspraxis. Sie verzeichnete vier Fälle, in denen die für die Anhaltung eingesetzten Spezialeinheiten aus den Kantonen Graubünden, Neuenburg und Wallis während des Einsatzes maskiert waren.

In zwei Fällen seien die Spezialeinheiten auch während der Zuführung an den Flughafen vermummt geblieben. Die Behörden machten als Rechtfertigung für diese Praxis Sicherheitsgründe geltend. Diese Begründung akzeptiert die Kommission nicht. Sicherheitserwägungen könnten das Tragen einer Maske oder sonstiger Vermummung nicht legitimieren.

Die Kommission kritisiert zudem, dass im Rahmen von vier Anhaltungen aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Graubünden die beteiligten Polizeibeamtinnen und -beamten entweder mit Feuerwaffen oder Elektroschockpistolen ausgerüstet waren.

Sie verweist auf das Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs (ZAG), welches den Einsatz von solchen Waffen bei Rückführungen auf dem Luftweg ausdrücklich verbietet.

Auch die Trennung und Fremdplatzierung von Kindern im Vorfeld von Rückführungen erachtet die Kommission als bedenklich. Eine Trennung von Kind und Eltern sei nur als letzte Möglichkeit zu erwägen, etwa wenn für das Kind eine ernsthafte Gefahr bestehe. Von einer Trennung sei abzusehen, wenn das Kind mit einer anderen, weniger einschneidenden Massnahme geschützt werden könne.

Schliesslich legt die Kommission den Behörden nahe, die von einer Ausschaffung betroffenen Personen systematisch und rechtzeitig über die bevorstehende Rückführung zu informieren.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) begleitet die Rückführungen auf dem Luftweg seit Juli 2012. Sie beobachtet, ob dabei die relevanten internationalen Standards und die nationalen Bestimmungen eingehalten werden.

veröffentlicht: 11. Juli 2017 17:14
aktualisiert: 11. Juli 2017 17:28
Quelle: SDA

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