Gegenvorschlag zu Bankgeheimnisinitiative

20.05.2016, 17:01 Uhr
· Online seit 20.05.2016, 16:28 Uhr
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» verabschiedet. Dieser will, gleich wie die Initianten, das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern.
Claudia Amann
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Im Unterschied zum Volksbegehren ist im Gegenvorschlag die Liste der schweren Steuerwiderhandlungen nicht abgeschlossen.

Der Gegenentwurf sei mit 17 zu 8 Stimmen angenommen worden und werde nun in die Vernehmlassung geschickt, teilte die Kommission am Freitag mit. Der Gegenentwurf verfolgt aus Sicht der Kommission grundsätzlich das gleiche Ziel wie die Initianten und Initiantinnen der Bankgeheimnisinitiative.

Diese wollen die heutigen Regelungen zum steuerlichen Bankenkundengeheimnis in der Verfassung verankern. Es geht in erster Linie darum, im Inland einen automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zu verhindern.

Gegenvorschlag und Initiative sehen vor, die finanzielle Privatsphäre in Artikel 13 der Verfassung zu verankern. Die geltenden Bestimmungen, unter denen Banken Kundendaten an die Steuerbehörden weitergeben dürfen, sollen ebenfalls in die Verfassung geschrieben werden. Der Gegenentwurf regelt nur den Bereich der direkten Steuern.

Bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen sollen die Steuerbehörden weiterhin Zugang zu Bankdaten erhalten. Anders als von der Initiative vorgesehen ist beim vorgelegten Gegenentwurf die Liste der schweren Steuerwiderhandlungen allerdings nicht abgeschlossen. Zu diesen zählen etwa Steuerbetrug oder wiederholte Hinterziehung grosser Steuerbeträge. Diese Liste könnte also vom Gesetzgeber auf Gesetzesstufe erweitert werden.

Die Kommissionsminderheit kritisiert, das Anliegen schaffe Rechtsunsicherheit, bringe den ehrlichen Steuerzahlern keine Vorteile und passe nicht zur bundesrätlichen Weissgeldstrategie.

Sie gibt ausserdem zu bedenken, Initiative und Gegenvorschlag liefen den Bestrebungen von OECD und EU zuwider, mit der Einführung von internationalen Standards wie dem Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen weltweit Steuerhinterziehung und Geldwäscherei zu bekämpfen.

Der vorgeschlagene Gegenvorschlag wird spätestens Mitte Juni publiziert, bei der Eröffnung der Vernehmlassung. Die Kommission will die Ergebnisse der Vernehmlassung im November analysieren.

Ursprünglich hatte sich die Kommission - noch in alter Zusammensetzung vor den Wahlen im Herbst 2015 - gegen die Initiative ausgesprochen. In neuer Zusammensetzung kam in der WAK aber Sympathie für das Anliegen auf. Die Kommission nahm deshalb einen Rückkommensantrag an, um über einen direkten Gegenvorschlag diskutieren zu können. Die Initiative lehnt die WAK mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Das Ziel der Initianten aus bürgerlichen Kreisen ist nach eigenen Angaben, die heute geltenden Regeln in die Verfassung zu schreiben, damit sie nicht auf Gesetzesebene geändert werden können.

Aus Sicht des Bundesrates geht die Initiative aber deutlich weiter. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, schreibt die Regierung in der Botschaft ans Parlament.

Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten - etwa beim Arbeitgeber - einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit laut dem Bundesrat einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

veröffentlicht: 20. Mai 2016 16:28
aktualisiert: 20. Mai 2016 17:01
Quelle: SDA

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