Kommission will Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

14.11.2017, 12:41 Uhr
· Online seit 14.11.2017, 12:10 Uhr
Konzerne sollen die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektieren. Die Rechtskommission des Ständerates will Regeln dazu im Gesetz verankern, als indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative.
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Mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Dieser soll die Kernanliegen der Initiative konkretisieren.

Die Kommission will sich dabei an den UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientieren. Sie wolle deren verbindliche Umsetzung garantieren, schreibt die Rechtskommission. Sanktionsmechanismen sowie eine Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen wolle sie prüfen.

Stimmt die Schwesterkommission des Nationalrates der Kommissionsinitiative zu, kann die Ständeratskommission einen Erlassentwurf erarbeiten. Die Nationalratskommission entscheidet voraussichtlich während der Wintersession.

Die Befürworter der Konzernverantwortungsinitiative sehen sich durch die jüngst veröffentlichten «Paradise Papers» bestätigt, die fragwürdiges Verhalten von Unternehmen in Rohstoffländern aufdeckten. Die Enthüllungen zeigten, dass es gesetzliche Regeln für Konzerne brauche, hiess es in den letzten Tagen.

Der Bundesrat hatte die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Er anerkennt zwar das Anliegen, doch geht ihm das Volksbegehren zu weit. Er befürchtet, dass ein Ja der Wirtschaft schaden würde.

Hinter der Initiative stehen Hilfswerke, Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Sie wollen Konzerne mit Sitz in der Schweiz in die Pflicht nehmen. Diese sollen regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchführen müssen. Die Pflicht würde sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken.

Verletzt ein Unternehmen die Menschenrechte oder Umweltstandards, soll es für den Schaden aufkommen, sofern es nicht beweisen kann, dass es alle gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen hat. Die Konzerne würden auch für Schäden durch Unternehmen haften, die sie wirtschaftlich kontrollieren.

Den Bundesrat stört zum einen, dass sich die Sorgfaltsprüfungspflicht auf die gesamte Lieferkette erstreckt. Das würde in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten und Umsetzungsproblemen führen, heisst es in der Botschaft ans Parlament.

Zum anderen lehnt der Bundesrat die Haftungsregeln ab. Diese seien strenger als in praktisch allen anderen Rechtsordnungen, argumentiert er. Eine Regulierung im Sinne der Initiative wäre international nicht koordiniert und würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Die Unternehmen könnten die Regelung umgehen, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegten.

«Der Bundesrat setzt daher auf ein international abgestimmtes Vorgehen und rechtlich nicht verbindliche Massnahmen», heisst es in der Botschaft. Sollten die Massnahmen der Unternehmen hinter den Erwartungen zurück bleiben, behält sich der Bundesrat aber vor, «weitere Massnahmen bis hin zu rechtlich bindenden Instrumenten in Erwägung zu ziehen». Das hat Justizministerin Simonetta Sommaruga jüngst in einem Interview bekräftigt.

veröffentlicht: 14. November 2017 12:10
aktualisiert: 14. November 2017 12:41
Quelle: SDA

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