KOS-Gegner will in den KOS-Vorstand
Grund dafür sind zwei Revisionen des Sozialhilfegesetzes. Zur Zeit ist die Sozialhilfe noch Sache der Gemeinden. Die Richtlinien, welche die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) herausgibt, sind für St.Galler Gemeinden nicht verbindlich. Auch die Richtlinien der kantonalen Sozialhilfe (KOS) müssen die Gemeinden nicht unbedingt beachten. Daher haben die Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg und zuletzt auch St.Margrethen ihre Sozialhilfe deutlich reduziert.
Vereinheitlichung
Die Revision des St.Galler Sozialhilfegesetzes soll nun dafür sorgen, dass die Ansätze für Sozialhilfe in den Gemeinden wieder auf dem gleichen Niveau liegen. So wird das Gesetz und dessen Anwendung in den Gemeinden des Kantons St.Gallen wieder vereinheitlicht. Bereits in der Novembersession wird die erste Vorlage vom Kantonsrat behandelt.
Die St.Galler Regierung kann durch das neue Gesetz darüber entscheiden, ob eine Richtlinie für alle Gemeinden als verbindlich zu erklären ist, falls diese von mehreren Gemeinden missachtet wird.
Die Ansätze für die Sozialhilfe der KOS liegen bereits deutlich unter dem Niveau der SKOS, die Gemeinden haben diese nichtsdestotrotz um weiter Prozente gesenkt.
Keine Anlaufstellen geplant
Die Revision des Sozialhilfegesetzes wird vom Kanton zusätzlich genutzt, um Verfahren bei einer einheitlichen Instanz zu bündeln. Zusätzlich sollen Verfahren vereinheitlicht werden, um die Sozialämter zu entlasten. Ein grundlegender Umbau der Rechtspflege ist nicht geplant.
Neues Vorstandsmitglied
Ausgerechnet einer der grössten Gegner der KOS, SVP-Nationalrat und Rorschacher Stadtpräsident Thomas Müller, kandidiert nun für die Wahl in den Vorstand der KOS. Er sei der einzige Kandidat, bestätigt Boris Tschirky, Präsident der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten (VSGP), nachdem das «Regionaljournal Ostschweiz» am Mittwoch entsprechende Vermutungen äusserte.
Thomas Müller hatte zuvor die Sozialhilfe-Beiträge in der Gemeinde Rorschach unter das empfohlene Niveau der KOS gesenkt. Rorschach hat auch sonst schon Schlagzeilen gemacht, bezüglich der Leistung von Sozialhilfe. Eine bedürftige Frau wurde aufgrund von zu hohen Sozialleistungen nach St.Gallen abgeschoben. So wollte Rorschach Kosten sparen. Eine illegale Praxis, wie das Departement des Innern festgestellt hat. Es hat Rorschach dazu verpflichtet die Sozialhilfe für die Frau zu übernehmen.