Kümmertshausen: «Kronzeuge» könnte Mittäter sein

15.03.2017, 17:09 Uhr
· Online seit 15.03.2017, 17:05 Uhr
Unterbruch im Prozess gegen eine Bande von Menschen- und Drogenschmugglern: Die Thurgauer Staatsanwaltschaft soll geschlampt haben, die Richter müssen im Fall um das «Tötungsdelikt Kümmertshausen» nachbessern.
René Rödiger
Anzeige

Nach dem Bundesgericht hat auch das Bezirksgericht Kreuzlingen festgestellt, dass im Verfahren um das Tötungsdelikt von Kümmertshausen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Ein 38-jähriger Türke, der die Bandenmitglieder laut eigenen Angaben von der Tat abhalten wollte, soll sogar ein Mittäter gewesen sein.

Ein Mitangeklagter, der jegliche Schuld am Tötungsdelikt von sich weist, hatte von Anfang an behauptet, der Türke werde als «Kronzeuge» bevorzugt. Bereits das Bundesgericht hat die Thurgauer Richter zurückgepfiffen, weil sie den Mann im abgekürzten Verfahren wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt hatten. Das Urteil wurde aufgehoben und der 38-Jährige steht nun zusammen mit den anderen mutmasslichen Bandenmitgliedern vor Gericht. Die beiden Staatsanwälte, welche die Strafuntersuchungen damals führten, wurden abgesetzt. Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.

Vorverurteilung der Angeklagten

Die neuen Staatsanwälte haben den «Kronzeugen» im neuen Prozess wieder wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt. Dies führt laut einem Pflichtverteidiger jedoch zu einer Vorverurteilung der anderen Angeklagten. Der «Kronzeuge» käme mit einer leichten Strafe davon, weil das Gericht einen Beschuldigten nur im Sinn der Anklage verurteilen könnte. Dem widersprach der vorsitzende Richter am Mittwoch: «Das Gericht behält sich vor, den 38-Jährigen auch wegen vorsätzlicher, eventualvorsätzlicher Tötung oder der Unterlassung von Nothilfe zu verurteilen.»

Kein unzulässiger Deal

Aufklärung über den Tathergang des Tötungsdelikts erhofft sich das Gericht von den Aussagen eines Beschuldigten, dem in der Türkei der Prozess gemacht wird. Die Akten seien beim Gericht eingetroffen, müssten aber zuerst übersetzt werden, sagte der Richter. Allenfalls sei die Staatsanwaltschaft dann bereit, die Anklageschrift gegen den «Kronzeugen» zurückzuziehen oder das Gericht werde diese zurückweisen, erklärte der Richter.

Zwar habe die Staatsanwaltschaft mit dem 38-Jährigen keinen unzulässigen Deal gemacht, es gebe jedoch Hinweise auf unprotokollierte Gespräche und zahlreiche weitere Fehler bei der Strafuntersuchung, sagte der Gerichtsvorsitzende weiter.

Unsaubere Arbeit

Unsauber gearbeitet habe die Staatsanwaltschaft möglicherweise bei den über 500 Einvernahmen. «Zum Zeitpunkt der Befragungen war oft nicht klar, ob es sich bei einem Befragten um einen Zeugen oder einen Beschuldigten handelte», sagte der Richter. Falls die Beteiligungsrechte von Beschuldigten missachtet wurden, dürften die betreffenden Befragungsprotokolle nicht als Beweise verwendet werden.

Das Gericht werde nun alle Befragungsprotokolle nachprüfen. Da die Akten über 450 Bundesordner füllen, sei diese Untersuchung äusserst zeitaufwendig. Der Prozess wird bis Ende April unterbrochen. Ob das Urteil wie geplant Ende November eröffnet wird, ist unklar. «Möglicherweise dauert der Prozess bis im Februar 2018», sagte der Richter.

veröffentlicht: 15. März 2017 17:05
aktualisiert: 15. März 2017 17:09
Quelle: SDA/red.

Anzeige
Anzeige