Künftig dürfen Apotheker impfen
· Online seit 17.03.2016, 07:46 Uhr
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Thurgauer Apotheker dürfen künftig Personen ab 16 Jahren impfen. Dies teilt die Regierung in einer Mitteilung zuhanden der Medien mit. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung im Heilmittelgesetz vorgenommen, weil auch auf Bundesebene die Kompetenzen und Verantwortung von Apothekern erweitert worden sind.
Um impfen zu können, müssen die Apotheker über eine Impfbewilligung und einen entsprechenden Fähigkeitsausweis verfügen. Mit Ausnahme der Impfungen gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenimpfung) dürfen nur Folgeimpfungen vorgenommen werden, also wenn die erste Impfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist.Von diesem neuen und niederschwelligen Angebot erhofft sich die Thurgauer Regierung eine Verbesserung des Impfschutzes und der Impfrate der Bevölkerung.
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