Lei zieht sein Urteil weiter

19.05.2016, 10:48 Uhr
· Online seit 19.05.2016, 10:48 Uhr
Der Thurgauer SVP-Politiker Hermann Lei zieht das Urteil des Zürcher Bezirkgerichts in der Affäre Hildebrand weiter. Lei wurde wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt.
René Rödiger
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Das Bezirkgericht Zürich hat den IT-Bankmitarbeiter, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte, wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wegen Gehilfenschaft.

Der Einzelrichter sprach bedingte Strafen aus. Er auferlegte dem IT-Fachmann eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken, Lei eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 340 Franken.

Die unterschiedlichen Strafhöhen begründete der Richter mit der Motivlage der beiden Beschuldigten. Der Bankmitarbeiter habe lediglich aus ideellen Gründen gehandelt. Lei hingegen habe sich einen Sprung in seiner politischen Karriere erhofft.

Wie Leis Anwalt am Donnerstag gegenüber dem Regionaljournal Zürich/Schaffhausen von Radio SRF sagte, zieht er das erstinstanzliche Urteil unter anderem weiter, weil die Annahme, Lei habe durch sein Handeln politisch bekannt werden wollen, «völlig abwegig ist».

Laut Anwalt hat Lei nämlich das grösste Interesse daran gehabt, dass nicht bekannt wird, dass er in die Affäre verwickelt ist. Erst durch eine Indiskretion aus dem Bankrat sei dies bekannt geworden.

Leis Anwalt ist überzeugt, dass seinen Mandanten «keine Schuld trifft». Zudem wolle man auch die Whistleblower-Thematik nochmals aufgreifen und vertiefen.

Die Strafverfahren gegen den Bankmitarbeiter und den Thurgauer Politiker sind in der Affäre Hildebrand die einzigen geblieben. Die Verfahren gegen Christoph Blocher und andere Politiker in Zusammenhang mit der Bankgeheimnisverletzung wurden eingestellt.

veröffentlicht: 19. Mai 2016 10:48
aktualisiert: 19. Mai 2016 10:48
Quelle: SDA/red.

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