«Marija ist am Boden zerstört»

18.11.2016, 08:38 Uhr
· Online seit 18.11.2016, 05:41 Uhr
Die 17-jährige Marija Milunovic aus Sargans hat am Donnerstag den definitiven Ausreiseentscheid bekommen. Obwohl ein Gericht feststellte, dass sie sich nicht illegal in der Schweiz aufhält und sie bestens integriert ist, muss sie in den nächsten Wochen zurück nach Serbien. Dort steht sie vor dem Nichts.
Angela Mueller
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Die Solidarität mit Marija Milunovic im letzten Frühling war riesig. Die 17-jährige lebt seit bald drei Jahren in Sargans, spricht gut Deutsch und spielt im Fussballclub Balzers. Über 6000 Personen hatten eine Petition unterschrieben, mit welcher das St.Galler Migrationsamt gebeten wurde, Marija eine Aufenthaltsbewilligung zu geben. Marijas Trainer Armin Kekic (31) hatte im Mai ein Benefiz-Spiel organisiert und Geld für Marijas Kampf um ein Bleiberecht gesammelt. Genützt hat alles nichts.

Am Donnerstag hatte die 17-jährige einen Termin beim kantonalen Migrationsamt. Hier hat man ihr die definitive Wegweisungsverfügung übergeben. «Marija ist am Boden zerstört», sagt ihr Trainer Kekic. Er findet kaum Worte: «Ich kann es kaum fassen. Ich bin sehr enttäuscht und traurig. Kein einziger Politiker hat sich je für sie eingesetzt.»

Kein illegaler Aufenthalt

Gerade noch hatten Marija und ihre Mutter Svetlana (34) Hoffnung gefasst. Die Jugendanwaltschaft Uznach hat das Strafverfahren gegen die 17-jährige eingestellt: Diese hielt fest, dass sich Marija nicht wegen illegalem Aufenthalt in der Schweiz strafbar gemacht hatte.

Doch diese Einstellungsverfügung hatte keinen Einfluss auf den Entscheid des kantonalen Migrationsamtes: «Die Einstellungsverfügung bedeutet nicht automatisch, dass die junge Frau eine Aufenthaltsbewilligung erhält. Es bedeutet ausschliesslich, dass die Jugendliche für ihren illegalen Aufenhalt nicht bestraft wird. Das Bewilligungsverfahren für einen Aufenhalt hat mit einem Strafverfahren grundsätzlich nichts zu tun», sagt Jürg Eberle, Leiter des Migrationsamtes Kanton St.Gallen.

«Stossend und tragischer Entscheid»

Der Grund für die Ausweisung  ist, dass Mutter Svetlana bestimmte gesetzliche Fristen nicht eingehalten hatte: Gemäss Ausländergesetz muss ein Kind spätestens fünf Jahren nach Ankunft eines Elternteils in die Schweiz nachgenommen werden, ist es älter als zwölf Jahre, beträgt die Frist nur noch ein Jahr. Für einen späteren Nachzug müssen «wichtige familiäre Gründe» vorliegen, weder die St.Galler Regierung, das Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht sah diese Gründe als gegeben.

Für den Anwalt von Marija, Urs Bertschinger, ist der definitive Entscheid des Migrationsamtes «sehr stossend und tragisch». «Marija hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ihre Mutter hatte versehentlich bestimmte Fristen nicht eingehalten - dies führt nun zur Wegweisung.»

Marija weiss nicht wohin

Doch wie es es zurzeit aussieht, müsste ein Wunder geschehen, dass das  Mädchen in den nächsten Wochen nicht nach Serbien ausreisen müsste. In Serbien steht das Mädchen vor dem Nichts. Ihr dort lebender Vater hatte die Tochter geschlagen. Ihre Tante, bei der Marija vor ihrer Einreise in die Schweiz lebte, leidet offenbar an Depressionen. «Marija weiss nicht, wo sie dort hin soll», sagt Kekic.

Wiedererwägungsgesuch eingereicht

Ein kleines Quäntchen Hoffnung besteht doch noch: Anwalt Bertschinger hat beim Migrationsamt ein Wiedererwägungsgesuch gestellt. «Da das Strafverfahren gegen Marija betreffend illegalem Aufenthalt in der Schweiz aufgrund des bestehenden Sorgerechts der Mutter eingestellt wurde, kann nicht mehr argumentiert werden, die Integrationsbemühungen von Marija würden auf einer rechtswidrigen Grundlage beruhen», sagt Bertschinger.

veröffentlicht: 18. November 2016 05:41
aktualisiert: 18. November 2016 08:38

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