EU-Bürger dürfen nach Brexit bleiben

26.06.2017, 18:11 Uhr
· Online seit 26.06.2017, 17:39 Uhr
Die britische Premierministerin Theresa May hat am Montag ein ausführliches Dokument zu den Rechten von EU-Bürgern nach dem Brexit veröffentlicht. Sie sicherte erneut zu, dass kein EU-Bürger nach dem Brexit Grossbritannien verlassen muss.
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«Wir wollen, dass Sie bleiben», sagte May im Unterhaus in London an ausländische EU-Bürger gerichtet. Keiner von ihnen werde nach dem EU-Austritt Grossbritanniens zum Verlassen des Landes aufgefordert.

Von einer Vielzahl von Abgeordneten des Unterhauses schlug ihr lautstarker Protest entgegen. Der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Jeremy Corbyn, warf May ihre «harte» Brexit-Linie vor.

Ihr Vorschlag sei «kein grosszügiges Angebot», sondern vielmehr «die Bestätigung dafür, dass Frau May die Leute als Tauschobjekte einsetzen will». Grossbritannien müsse seine Herangehensweise an den Brexit ändern, forderte Corbyn.

May hatte ihren Vorschlag zu den künftigen Rechten der ausländischen EU-Bürger in Grossbritannien am vergangenen Donnerstag bereits in groben Zügen beim EU-Gipfel in Brüssel vorgestellt.

Demnach können diejenigen EU-Ausländer, die sich vor dem Brexit in Grossbritannien niedergelassen haben, nach fünf Jahren im Land ein Bleiberecht beantragen und Ansprüche gegenüber den Kranken- und Rentenkassen geltend machen. Offen blieb allerdings, welches Datum als Stichtag für die Regelung gelten soll.

Bei den EU-Staats- und Regierungschefs waren Mays Vorschläge auf wenig Begeisterung gestossen. Auch EU-Ratspräsident Donald Tusk hatte sich enttäuscht gezeigt: «Mein erster Eindruck ist, dass das britische Angebot hinter unseren Erwartungen zurückbleibt.»

Die Premierministerin wiederholte zudem in ihrem 59 Punkte umfassenden Papier, dass - anders als von den EU-Partnern gefordert - die britische Justiz und nicht der EU-Gerichtshof (EuGH) bei strittigen Fragen hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger zuständig sein soll.

In Brüssel war diese Forderung am EU-Gipfel mit Unmut aufgenommen worden; in ihren Ausführungen am Montag wiederholte May ihre Position dennoch.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte bereits beim EU-Gipfel gesagt, es sei «nicht vorstellbar, dass der EuGH beim Einklagen der Rechte der EU-Bürger ausgeschlossen werden könnte».

veröffentlicht: 26. Juni 2017 17:39
aktualisiert: 26. Juni 2017 18:11
Quelle: SDA

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