Medien werden vom Prozess gegen Ueli Maurers Sohn nicht ausgeschlossen

21.05.2018, 12:10 Uhr
· Online seit 21.05.2018, 11:29 Uhr
Medienvertreter dürfen den Prozess gegen einen Sohn von Bundesrat Ueli Maurer vor Bezirksgericht Hinwil mitverfolgen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Er muss sich wegen eines Autounfalls unter Alkoholeinfluss verantworten und wollte Journalisten ausschliessen.
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Um den Ausschluss durchzusetzen, ging der Sohn des Zürcher SVP-Bundesrats Ueli Maurer bis vor Bundesgericht. Er wollte erreichen, dass die Medien erst nach Ende der Verhandlung und nur rudimentär informiert werden. Insbesondere sollten weder Angaben über konkrete Straftatbestände noch über das Strafmass gemacht werden.

Das Bundesgericht hat dieser Forderung nun aber eine Absage erteilt und die Beschwerde abgewiesen. In seinem Urteil, über das zuerst die «SonntagsZeitung» berichtet hat und das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, geht hervor, dass das Bezirksgericht Hinwil ZH folgende Sachverhalte respektive Anklagepunkte zu beurteilen hat: Autounfall unter Alkoholeinfluss, Vermögensdelikte sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Maurers Sohn ist geständig.

Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, dass akkreditierte Gerichtsberichterstatter über den Inhalt des Strafverfahrens gegen den Sohn eines Bundesrats berichten. Dies erlaube es auch, die konkreten Straftatbestände und das Strafmass zu benennen - nur so könne eine wirksame Justizkontrolle durch die Öffentlichkeit erreicht werden.

Der Angeschuldigte hingegen hatte argumentiert, dass Medien bei anderen Straftätern anonymisiert berichten würden. Er stehe nur im Fokus der Presse, weil sein Vater Bundesrat sei. Nur durch den Ausschluss von Journalisten könnten seine Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.

veröffentlicht: 21. Mai 2018 11:29
aktualisiert: 21. Mai 2018 12:10
Quelle: SDA

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