«Möglichst alle sollen Französisch lernen»
Dies teilt der Kanton Thurgau in einer Vernehmlassungsantwort an den Bund mit. In der föderalen Ordnung müsse die Schulhoheit der Kantone «unbedingt gewahrt bleiben». Wolle man den Bildungsauftrag gewissenhaft erfüllen, so müsse auf die kantonalen und regionalen Strukturen und Bedürfnisse Rücksicht genommen werden.
Nicht «ob», sondern «wann» ist die Frage
«Im Thurgau war nie die Rede davon, auf den Unterricht in Französisch zu verzichten», heisst es in der Vernehmlassungsantwort an den Bund. Der Kanton müsse sich allerdings bezüglich des Beginns des Fremdsprachenunterrichts beraten. «Nach wie vor gilt, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler die obligatorische Schulzeit mit den im Lehrplan beschriebenen grundlegenden Französischkenntnissen abschliessen», schreibt der Regierungsrat. Deshalb solle die aktuelle Fassung von Artikel 15 des Sprachengesetzes beibehalten werden.
Sprachengesetz Sache der einzelnen Regionen
Wie der Kanton Thurgau weiter schreibt, seien alle drei Vorschläge mit dem Ziel gemacht worden, eine bundeseinheitliche Regelung zum Französischunterricht zu entwerfen. Es sei falsch und gar kontraproduktiv, «bundesgesetzgeberisch einzugreifen und die Fremdsprachenfrage in den nationalen Fokus zu stellen».