Bombenleger gegen Zeitungsredaktion vor Gericht
Die Paketbombe war als eine Weinlieferung getarnt. Der Angeklagte soll aus einer Splitterhandgranate russischer Herkunft einen Sprengsatz präpariert haben. Das Paket schickte er gemäss Anklageschrift von einer Poststelle in Zürich-Oerlikon an die Redaktion der «Bota Sot». Diese befand sich damals gleich beim Hauptbahnhof Zürich.
Weil der Chefredaktor nicht anwesend war, nahm dessen Schwester das Paket mit nach Hause, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervorgeht. Sie wollte es ihm beim nächsten Treffen übergeben.
Dies geschah zwei Tage nachdem der Angeklagte das Paket abgeschickt haben soll. Während eines Familientreffens wurde der 12-jährige Neffe des Chefredaktors aufgefordert, das Paket aus dem Auto seiner Mutter zu holen.
Weil der Chefredaktor das Paket seitlich öffnete, wurde der Sprengmechanismus nicht ausgelöst und die Granate zündete nicht. Als die Anwesenden Drähte im Paket entdeckten, benachrichtigten sie die Polizei. Diese entschärfte die Bombe.
Ein DNA-Abgleich führte fast 15 Jahre nach der Tat zum Angeklagten. Im Dezember 2016 wurde dem Mann eine DNA-Probe genommen. Er war an einer Schlägerei vor einem Zürcher Tanzlokal beteiligt gewesen.
Am 31. Januar 2017 nahm ihn die Polizei an seinem Arbeitsort fest. Er befindet sich seit dem 26. Mai im vorzeitigen Strafvollzug im Flughafengefängnis Zürich. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei beim Angeklagten auch eine Pistole und Munition.
Die für die Paketbombe verwendete Handgranate erhielt der Angeklagte von einem Dorfältesten in Mazedonien, wie die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift schreibt. Die Granate soll ein Geschenk für den mehrmonatigen Einsatz des Angeklagten bei der Befreiungsarmee des Kosovo UCK im Jahr 2001 gewesen sein.
Der Angeklagte soll die Granate Ende Juni 2001 in seinem Auto über die Grenze in Chiasso TI in die Schweiz eingeführt haben. Zunächst soll er sie in der Vitrine in seinem Wohnzimmer ausgestellt haben.
Die Anträge des Bundesanwaltschaft zum Strafmass sind noch nicht bekannt. Die Bundesanwaltschaft wird sie anlässlich der Verhandlung bekanntgeben. Das Urteil wird am 20. September eröffnet.