Mutmasslicher Mörder einschlägig vorbestraft

17.11.2015, 19:17 Uhr
· Online seit 17.11.2015, 18:48 Uhr
Nach der Tötung einer 64-jährigen Frau in Frenkendorf hat sich der Tatverdacht gegen den danach festgenommenen Mann erhärtet. Der 61-Jährige war im Kanton Solothurn wegen zweifachen Mordes verurteilt und 2011 bedingt entlassen worden.
Marco Latzer
Anzeige

Abklärungen hätten ergeben, das es sich beim mutmasslichen Täter um einen im Kanton Solothurn einschlägig Vorbestraften handelt, teilte die Staatsanwaltschaft Baselland am Dienstag mit. Laut Auskunft des Amts für Justizvollzug des Kantons Solothurn hatte der Mann bereits 1994 in Hägendorf SO ein zweifaches Tötungsdelikt begangen.

Damals tötete er mit mehreren Schüssen aus einem Sturmgewehr eine 27-jährige Frau und deren 30-jährigen Bruder. Die Frau war die ehemalige Freundin des Täters. Dieser wurde darauf zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt.

2011 war der Mann mit einer fünfjährigen Probezeit bedingt entlassen worden, wie das Amt für Justizvollzug am Dienstag mitteilte. Seither sei er unter Bewährungshilfe gestanden und habe regelmässig Gesprächstermine bei einem Psychotherapeuten besucht. Dabei habe er sich kooperativ gezeigt und alle Termine zuverlässig eingehalten. Es hätten keinerlei Anzeichen für eine erneute Gewalttat bestanden.

Verdächtiger bedingt entlassen

Zuvor hatte der Kanton Solothurn noch 2009 die bedingte Entlassung des Mannes nach den gesetzlich vorgesehenen 15 Jahren in Haft verweigert. Bei dem Entscheid stützte sich das Departement des Innern auf ein psychiatrisches Gutachten und Empfehlungen der Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern.

Im gleichen Jahr hiess indes das solothurnische Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid aus formellen Gründen teilweise gut. Die Fachkommission beurteilte darauf den Mann neu, erachtete ihn aufgrund eines neuen Gutachtens als nicht mehr gemeingefährlich und sprach sich für eine Öffnung des Vollzugs aus. 2011 empfahl sie, den Mann bedingt zu entlassen.

Im Fall der in Frenkendorf getöteten Frau vermutet die Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland weiterhin ein Beziehungsdelikt. Die Frau habe mit dem mutmasslichen Täter eine Beziehung geführt, die von ihr aber vor dem Tötungsdelikt beendet worden sein dürfte.

Die 64-jährige Frau war am Abend des 12. November erstochen worden. Drittpersonen hatten sie danach in einem offenen Carport eines Mehrfamilienhauses entdeckt. Noch in der gleichen Nacht nahm die Polizei den Tatverdächtigen fest.

veröffentlicht: 17. November 2015 18:48
aktualisiert: 17. November 2015 19:17
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige