Mutmasslicher Vergewaltiger vor Gericht

· Online seit 09.02.2016, 20:55 Uhr
Ende November vor fünf Jahren soll ein Mann im St.Galler Linsenbühlquartier einen anderen Mann zum Oralverkehr gezwungen haben. Heute musste er sich im Kreisgericht verantworten.
Erika Pál
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Er habe nie jemanden zu sexuellen Handlungen gezwungen, bestritt der 31-jährige C.H. seine Tat im Jahr 2010, bei der er einen Mann unter dem Vorwand, eine Party mit Frauen zu besuchen, in einen Hinterhof im St.Galler Linsenbühlquartier gebracht und gegen dessen Willen oral befriedigt haben soll. An das Opfer könne er sich nicht mehr genau erinnern - zur besagten Zeit habe er viele sexuelle Kontakte gehabt. Alleine im Innenhof, in dem es zur Vergewaltigung gekommen sein soll, habe der Deutsche fünf bis zehn Mal mit fremden Männern geschlafen.

Opfer war dem Täter körperlich unterlegen

Der Staatsanwalt war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er sei einschlägig vorbestraft und sei aufgrund dieses Vorfalls von der Polizei als möglicher Täter erkannt worden. Das Opfer habe den Mann auf einem Foto erkannt. Er habe kurz nach der Tat die Geschehnisse glaubhaft bei der Polizei geschildert und gesagt, der Täter habe Hochdeutsch gesprochen. Zudem seien DNA-Spuren sichergestellt worden.

Das Opfer sei dem mutmasslichen Vergewaltiger körperlich unterlegen gewesen. Zudem habe der Angeklagte damit gedroht, seinem Opfer passiere etwas, wenn dieses zu Hilfe rufe.

Der Staatsanwalt fordert sechs Monate Gefängnis für den Beschuldigten sowie eine Genugtuung in der Höhe von 6000 Franken für das Opfer, wohingegen der Verteidiger an einen Freispruch und eine Genugtuung für den Beschuldigten von 5000 Franken appelliert.

Wegen Scham Missbrauch gemeldet

Wäre es wirklich ein Übergriff gewesen, so der Verteidiger, hätte sich das Opfer wehren beziehungsweise schreien können. Das Opfer sei während des sexuellen Kontakts angetrunken gewesen und habe sich im Nachhinein für die homosexuelle Erfahrung geschämt, weshalb die Intimitäten im Nachhinein als Missbrauch deklariert worden seien. Sein Mandat habe aufgrund des drohenden Strafverfahrens psychiatrische Hilfe gebraucht und sei während mehrerer Monate arbeitsunfähig gewesen.

Das Kreisgericht gibt das Urteil in den kommenden Tagen bekannt.

veröffentlicht: 9. Februar 2016 20:55
aktualisiert: 9. Februar 2016 20:55
Quelle: SDA/red

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