Sommersession beginnt mit Diskussion um Energiepolitik

29.05.2017, 08:40 Uhr
· Online seit 29.05.2017, 07:30 Uhr
Im Bundeshaus beginnt heute die Sommersession der eidgenössischen Räte. Zu den grossen Themen gehören die Ergänzungsleistungen, das Bankgeheimnis und die Armeegelder. Auch energiepolitische Fragen beschäftigen das Parlament weiterhin.
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Am ersten und zweiten Tag der Session befasst sich der Nationalrat mit dem Ausbau der Stromnetze. Zu reden geben dürften indes vor allem die finanziellen Schwierigkeiten der Wasserkraftwerke.

Die Energiekommission des Nationalrates schlägt vor, im Rahmen der Stromnetzvorlage weitere Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft zu beschliessen: Verbraucher in der Grundversorgung sollen nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten - und damit eine Abnahmegarantie für die Werke finanzieren.

In der Kommission hatte dieser Vorschlag breite Unterstützung gefunden. Im Plenum stösst er nun aber auf Skepsis. Viele möchten, dass erst die Konsequenzen sorgfältig geprüft werden. Auch Energieministerin Doris Leuthard warnte vor «Schnellschüssen». Der Rat könnte dem Antrag der FDP folgen und Entscheide zur Wasserkraft auf später verschieben.

Im Ständerat beginnt die Session mit der Frage, ob die Strafbestimmungen für das Veröffentlichen geheimer Akten gelockert werden sollen. Daneben ist erneut das Geldspielgesetz traktandiert. Zwischen National- und Ständerat ist noch umstritten, ob Lottogewinne von den Steuern befreit werden sollen.

Am Mittwoch der ersten Sessionswoche befasst sich der Ständerat als Erstrat mit der Reform der Ergänzungsleistungen. Der Bundesrat möchte damit erreichen, dass weniger Rentnerinnen und Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, weil sie das Pensionskassen-Guthaben ausgegeben haben.

Künftig sollen Rentner den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nur noch als Rente und nicht mehr als Kapital beziehen dürfen. Zudem will der Bundesrat den Vorbezug für die Finanzierung der Selbständigkeit verbieten. Die Ständeratskommission will diesen nur limitieren.

In der zweiten Sessionswoche befasst sich der Ständerat mit der Bankgeheimnisinitiative. Umstritten ist, ob diese dem Stimmvolk mit einem Gegenvorschlag unterbreitet werden soll. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen. Er möchte das Bankkundengeheimnis in der Bundesverfassung verankern.

Die vorberatende Ständeratskommission dagegen ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass das Bankgeheimnis auf Gesetzesstufe genügend geschützt ist. Für steuerehrliche Personen bringe ein Gegenentwurf keine Verbesserung, argumentieren die Gegner. Er könnte aber die Steuerhinterziehung bagatellisieren und künftige Revisionen der Verrechnungssteuer und des Steuerstrafrechts blockieren.

Weiteres Thema ist das Klimaabkommen von Paris. Geht es nach der Mehrheit der Ständeratskommission, verpflichtet sich die Schweiz, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Eine Minderheit beantragt ein Reduktionsziel von lediglich 30 Prozent. Die Massnahmen wird das Parlament bei der Revision des CO2-Gesetzes festlegen.

Im Nationalrat wird in der zweiten Woche über das Armeebudget gestritten. Die vorberatende Kommission will das Rüstungsprogramm 2017 um 20 auf 920 Millionen Franken aufstocken. Mit den zusätzlichen Mitteln soll die Luftwaffe so aufgerüstet werden, dass sie weit entfernte Bodenziele angreifen kann. Ebenfalls zu diskutieren gibt die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes im Kosovo.

In der dritten Sessionswoche steht erneut Energiepolitisches auf dem Programm. Die neue Verfassungsgrundlage für Lenkungsabgaben, die der Bundesrat vorschlägt, ist chancenlos: Nach dem Nationalrat hat sich auch die Ständeratskommission dagegen ausgesprochen. Das Geschäft wird der kleinen Kammer jedoch Gelegenheit für eine Grundsatzdiskussion bieten.

Der Nationalrat befasst sich seinerseits mit der Frage, ob der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der Bundessteuer befreit werden soll. Er hat sich bereits dafür ausgesprochen. Der Ständerat lehnte die Gesetzesänderung jedoch ab. Aus Sicht der Gegner würde die Gesetzesänderung das Gebot der Rechtsgleichheit verletzen und zu hohen Steuerausfällen führen.

Wie immer in der Sommersession werden National- und Ständerat ferner über Nachtragskredite befinden. Einen Kredit von 215 Millionen Franken beantragt der Bundesrat für die Hochseeschiffe, für die der Bund wegen einer Bürgschaft aufkommen muss.

Umstritten ist der Kredit für das Informatikprojekt FISCAL-IT, für das der Bundesrat einen Nachtragskredit im Umfang von 18 Millionen Franken beantragt. Die Finanzkommission des Nationalrates lehnt diese Aufstockung ab. Nein sagt sie auch zu einem Nachtragskredit für die Bundesanwaltschaft.

Die Session dauert bis zum 16. Juni, allerdings mit Unterbrüchen: Am 5. Juni findet wegen Pfingstmontag keine Sitzung statt. Der Ständerat verzichtet zudem mangels beschlussreifer Geschäfte auf eine Sitzung am 1. Juni. Eine weitere Pause gönnen sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Nachmittag des 7. Juni. Wie immer in der Sommersession begeben sie sich auf die Fraktionsausflüge.

veröffentlicht: 29. Mai 2017 07:30
aktualisiert: 29. Mai 2017 08:40
Quelle: SDA

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