National- und Ständerat uneinig bei Kesb-Meldungen

07.12.2017, 09:26 Uhr
· Online seit 07.12.2017, 09:02 Uhr
National- und Ständerat sind sich nicht einig, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung an die Kesb erfolgen soll. Der Ständerat will die Hürden nicht zu hoch legen, wenn es um das Kindeswohl geht - nach dem Grundsatz «lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig».
Anzeige

Der zentrale Punkt der Vorlage zum Kindesschutz ist die Ausdehnung der Meldepflicht. Hier haben sich die Räte bereits geeinigt: Künftig sollen nicht nur Lehrer oder Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht unterliegen. Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben.

Offen ist aber noch, unter welchen Voraussetzungen die Fachpersonen Meldung erstatten sollen. Auch bei jenen Personen, die keiner Meldepflicht unterliegen, sind die Voraussetzungen umstritten.

Der Bundesrat schlägt vor, dass jede Person bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Meldung erstatten kann, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint. Zur Meldung verpflichtete Personen müssen Meldung erstatten, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint und sie nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit Abhilfe schaffen können.

Der Nationalrat hat zum einen konkretisiert, was unter «Gefährdung des Kindeswohls» zu verstehen ist. Zum anderen hat er die Hürden für eine Meldung erhöht, und zwar sowohl für jene, die einer Meldepflicht unterliegen, als auch für jene, die freiwillig Meldung erstatten.

Nach dem Willen des Nationalrates soll eine freiwillige Meldung nur erfolgen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Bei der Pflichtmeldung gilt dasselbe, ausser dass hier die Integrität «ernsthaft» gefährdet sein muss.

Der Ständerat hat sich am Donnerstag einverstanden gezeigt mit der Umschreibung von «Kindeswohl». Er will aber die Hürden tiefer legen. Eine Meldung soll schon erfolgen, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gefährdet ist. Auch sollen keine konkreten Hinweise vorliegen müssen. Das gälte nach dem Willen des Ständerates sowohl für die freiwillige als auch für die Pflichtmeldung.

Die kleine Kammer folgte stillschweigend ihrer Kommission. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Dort hatten sich die SVP und die FDP durchgesetzt. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vergeblich, damit würden die Hürden für eine Meldung gegenüber heute erhöht. Es müssten gewissermassen harte Fakten vorliegen - blaue Flecken oder ein gebrochener Arm, sagte sie. Zudem müsste klar sein, dass diese auf eine Misshandlung zurückgingen.

Gerade bei sexueller Gewalt seien solche Voraussetzungen problematisch, gab Sommaruga zu bedenken. «Muss das Kind körperlich versehrt sein, damit man eine Meldung macht?», fragte sie. Wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheine, müsse das genügen, um genauer hinzuschauen.

In einem anderen Punkt ist der Ständerat am Donnerstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Demnach sollen die Kantone weitere Meldepflichten vorsehen können.

Der Kern der Vorlage - die Ausdehnung der Meldepflicht - soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit Lehrern oder anderen amtlichen Personen in Kontakt kommen. Die Befürworter in den Räten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.

veröffentlicht: 7. Dezember 2017 09:02
aktualisiert: 7. Dezember 2017 09:26
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige