Nebel weg, Schlussleuchten aus

17.10.2017, 13:06 Uhr
· Online seit 27.10.2015, 06:39 Uhr
Sie gehören zu den nervigsten Dingen im Verkehr: Nebelscheinwerfer, obwohl die Sicht dies nicht verlangt. Wer so rumfährt und andere Verkehrsteilnehmer blendet, dem droht eine Busse.
David Scarano
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Nun ziehen wieder dicke Nebelschwaden auf und machen den Verkehrsteilnehmern das Leben schwer. Doch viele Autofahrer stochern bei diesem Thema wahrlich im Nebel.

Wie verhalte ich mich richtig? Wie schnell darf ich fahren? Und vor allem: Wann darf man die Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten einschalten? Bis Ende 2013 lautete die Antwort darauf: Wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. So konkret ist das aktuelle Gesetz nicht. Nach der Änderung heisst es lediglich, dass «Nebellichter und Nebelschlusslichter nur verwendet werden dürfen, wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist».

Kein Ersatz für Tagfahrlicht

Wichtig ist dabei das kleine Wort «nur». «Wer die Nebel-Scheinwerfer und -schlusslichter bei guter Sicht, also ‹missbräuchlich einsetzt›, kann zur Kasse gebeten werden», sagt Gian Andrea Rezzoli, Mediensprecher der St.Galler Kantonspolizei. Die Busse beträgt 40 Franken. Sie droht auch all jenen, die die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzen.

Auf Sicht halten

Unklarheiten herrschen zuweilen bei der Geschwindigkeit. Das Gesetz definiert die zulässigen Maximalgeschwindigkeiten auf den Strassen. «Diese soll jedoch stets den Umständen angepasst werden, der Autofahrer muss auf Sicht halten können», sagt Rezzoli.

Aufsehen verursachte ein Entscheid des Bundesgerichts. Es verurteilte einen Autofahrer, der mit 110 Stundenkilometern mit einem Gegenstand kollidierte, der einem vorausfahrenden Wagen vom Anhänger gefallen war. «Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann», hielten die Richter fest.

Der Lenker fuhr mit Abblendlicht und sah 50 Meter weit. Der Bremsweg bei 110 km/h beträgt jedoch 93 Meter. Wer also nachts mit 80 Stundenkilometern über unbeleuchtete Autobahnen fährt, macht sich - sogar ohne Nebel - strafbar.

veröffentlicht: 27. Oktober 2015 06:39
aktualisiert: 17. Oktober 2017 13:06

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